Atomwaffenverbot wird ausgeklammert – Stillstand bei Abrüstung und Rüstungskontrolle

Laut Medienmeldungen steht im Koalitionsvertrag: „Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der Nato eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben.“ Weiter heißt es: „Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.“

Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die „gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit“ ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. „In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert“, sagte Arnold damals. „Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.“

Deutsche Waffenexporte in die Türkei

Doch damit nicht genug: Um zukünftig unabhängiger von den Regierungen anderer NATO-Staaten agieren zu können, plant die türkische Regierung den Bau einer Panzerfabrik in der Türkei unter Beteiligung von Rheinmetall. Der Prototyp des türkischen Kampfpanzers Altay sieht vor, diesen u.a. mit einem Dieselmotor des deutschen Unternehmens MTU aus Friedrichshafen und einer Glattrohrkanone von Rheinmetall auszustatten. Das Joint Venture RBSS, das aus Rheinmetall und dem türkischen Fahrzeughersteller BMC besteht, sieht die Herstellung von 1.000 dieser Panzer für die Türkei vor. Auch eine Belieferung anderer Staaten, z.B. Qatar, ist vorgesehen.

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