Bündnis Brementrojaner gegen Verschärfung des Bremischen Polizeigesetzes

Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage vom 4. April 2018

Das Bremische Polizeigesetz soll verschärft werden: Das Bündnis Brementrojaner stellt sich dem entgegen. Kein weiterer Abbau von Grundrechten!

In Bremen treibt die rot-grüne Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes voran. Der Senator für Inneres hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 15. Dezember 2017 vorgelegt. Er sieht gravierende rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vor.

Seit der ersten öffentlichen Debatte in der Innendeputation am 10. Januar 2018 steht der Entwurf des Innensenators in der öffentlichen Kritik. Inzwischen haben die rot-grünen Koalitionspartner den Entwurf intern überarbeitet; über das Ergebnis wird wahrscheinlich am 12. April 2018 in der Innendeputation abgestimmt. Auch nach möglichen Änderungen durch die rot-grüne Koalition wird unsere grundsätzliche Kritik an der Verschärfung des Bremischen Polizeigesetzes bestehen bleiben.

Denn die Konsequenzen sind:
• weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum
• Einführung von „elektronischen Fußfesseln“ zur lückenlosen Aufenthaltskontrolle mutmaßlicher „Gefährder“ – also von Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben, sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden
• massive Ausweitung der polizeilichen Überwachung elektronischer Kommunikation mittels Computern und Smartphones, insbesondere durch heimlich eingeschleuste Schadsoftware („Staatstrojaner“)

Das Bündnis Brementrojaner ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher und politischer Gruppen und Personen. Wir lehnen die geplante massive Überwachung und die damit einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriffe entschieden ab. Die vorgeblich notwendigen Sicherheitsverschärfungen sind unverhältnismäßig und widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien. Susanne Wendland, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (parteilos) und Sprecherin für das Bündnis: „Es geht um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Um unsere Freiheits- und Grundrechte, die angegriffen werden. Schlimmer noch: Sie werden ignoriert. Um uns vorzugaukeln, wir hätten die terroristische Gefahr im Griff. Sicherheitsfolklore nenne ich das, die zu nichts taugt. Deswegen lehnen wir als Bündnis die geplante Gesetzesverschärfung vollständig ab.“

Die geplante Erweiterung von Videoüberwachung ist nicht hinzunehmen. „Bereits jetzt ist Videoüberwachung in Bremen weit verbreitet, obwohl ein entsprechender Nutzen nicht nachgewiesen ist“, sagt Bündnissprecherin Maike Schmidt-Grabia von Digitalcourage e.V. Bremen „Noch mehr Kameras werden unsere Freiheit weiter einschränken. Denn wer beobachtet wird, ist nicht frei.“

Mit dem Argument der Terrorismusabwehr sollen der Polizei weitreichende Grundrechtseingriffe auch in unser aller Privat- und Intimsphäre ermöglicht werden. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte und Bündnissprecher: „Der Bremer Gesetzentwurf reiht sich mit besonders eingriffsintensiven Polizeibefugnissen in eine bundesweite Entwicklung ein, mit der mühsam errungene Grund- und Freiheitsrechte abermals massiv eingeschränkt werden, um vermeintlich mehr Sicherheit zu erreichen. Insgesamt ein weiterer, verfassungsrechtlich hoch problematischer Schritt in Richtung präventiver Sicherheitsstaat.“

Eingeschränkt werden die Freiheitsrechte u.a. durch das heimliche Einschleusen von „Staatstrojanern“ in Computer und Smartphones. Der Staatstrojaner zerstört das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen. Dazu sagt Bündnissprecher Aaron Lye vom Forum Informatiker_Innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF): „Eingriffe in Rechnersysteme als Ermittlungsinstrument stellen strukturelle Gefahren für IT-Systeme und damit letztendlich für uns alle dar. Denn sie öffnen Missbrauch und gefährlichen Attacken Tür und Tor.“

Das Bündnis Brementrojaner verurteilt zudem die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf möglichst lautlos durch das Gesetzgebungsverfahren gedrückt werden soll. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen – wie etwa in Hessen – fand bisher nicht statt. Susanne Wendland (MdBB): „Es ist vollkommen unverständlich, dass eine rot-grüne Regierungskoalition solche tiefgreifenden Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte plant, ohne zuvor eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft geführt zu haben.“

Das Bündnis Brementrojaner fordert die regierenden Parteien dazu auf, den laufenden Gesetzgebungsprozess für das Bremische Polizeigesetz abzubrechen.

Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!

Skripal-Affäre: Fragen an die OPCW-Techniker

Pressemitteilung vom Außenministerium der Russischen Föderation vom 1. April 2018

Liste von Fragen der russischen Seite an das Technische Sekretariat der OPCW in Bezug auf den durch Großbritannien gegen Russland fabrizierten „Fall der Skripals“

Am 1. April hat die Ständige Vertretung der Russischen Föderation bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) an das Technische Sekretariat der Organisation eine Liste von Fragen zum gegen Russland fabrizierten „Fall der Skripals“ gesandt:

1. Um welche Art von Hilfe hat London beim Technischen Sekretariat der OPCW ersucht?

2. Beabsichtigt das Technische Sekretariat der OPCW, in der festgelegten Art und Weise dem Exekutivrat, darunter – versteht sich – auch Russland, die Informationen mitzuteilen, die die Briten dem Technischen Sekretariat beim Zusammenwirken gemäß Pkt. 38 (e) des Artikels VIII der Konvention (technische Beurteilung im Zuge der Umsetzung der Bestimmung dieser Konvention inkl. der Auswertung der in den Listen genannten und der nicht genannten Chemikalien) zur Verfügung stellen?

3. Hat die britische Seite an das Technische Sekretariat irgendwelche zusätzlichen Informationen (operative, medizinische, rechtliche usw.) in Bezug auf die eigene nationale Untersuchung gesandt?

4. Was konkret bitten die Briten, das Technische Sekretariat der OPCW zu bestätigen: nur die Tatsache des Einsatzes eines Nervenkampfstoffes oder doch das, dass er zum Typ „Nowitschok“ gemäß der westlichen Klassifizierung gehört?

5. Welche Art von Angaben und materiellen Beweisen haben die Briten dem Technischen Sekretariat zur Verfügung gestellt (Probenmuster, Ergebnisse der eigenen Analyse, andere Indizien)?

6. Wer hat die Expertengruppe der OPCW geleitet, die Großbritannien besuchte? Welche Spezialisten gehörten ihr an? Wie lange haben sie gearbeitet? Mit wem haben sie zusammengearbeitet?

7. Welcher Art war das Prozedere für die Entnahme der Proben? Wurde das grundlegende Prinzip der C-Waffen-Konvention bei der Durchführung der Untersuchungen (die sogenannte „chain of custody“ – Beweismittelkette bzw. chronologische Dokumentation von Beweisen) eingehalten?

8. In welchen zertifizierten Labors werden die Proben, die durch das Technische Sekretariat der OPCW während des Großbritannien-Aufenthaltes seiner Experten gewonnen wurden, analysiert?

9. Wieviel Zeit benötigt das Technische Sekretariat der OPCW, um ein entsprechendes Gutachten zu erstellen?

10. Hat das Technische Sekretariat der OPCW einer Offenlegung der Materialien der Untersuchung durch Großbritannien gegenüber den EU-Ländern zugestimmt? (Laut vorliegenden Informationen hat sich Frankreich in vollem Maße der Untersuchung angeschlossen.)

11. Hat Frankreich das Technische Sekretariat der OPCW über seine Hinzuziehung zwecks Gewährung technischer Unterstützung, worum Großbritannien ersucht hatte, in Kenntnis gesetzt?

12. Hat Frankreich Materialien der eigenen Nachforschungen (falls es solche geben sollte) dem Technischen Sekretariat der OPCW zur Verfügung gestellt?

13. Kann das Technische Sekretariat der OPCW Russland die Materialien der französischen Untersuchung (falls es solche geben sollte) zur Verfügung stellen, um sich mit deren Ergebnissen bekanntzumachen? Wenn nicht – so warum?

Quelle: mid.ru

Artikel zum Thema:
02.04.2018 Skripal-Affäre: Fragen an französische Regierung
02.04.2018 Skripal-Affäre: Fragen von russischer an britische Regierung

Skripal-Affäre: Fragen an französische Regierung

Pressemitteilung vom Außenministerium der Russischen Föderation vom 31. März 2018

Fragen der russischen Seite an Frankreich in Bezug auf den durch Großbritannien gegen Russland fabrizierten „Fall der Skripals“

Am 31. März hat die Botschaft der Russischen Föderation in Paris an das Außenministerium Frankreichs eine Note mit einer Liste von Fragen an die französische Seite hinsichtlich des gegen Russland fabrizierten „Falls der Skripals“ gesandt:

1. Auf welcher Grundlage wurde Frankreich zu einer technischen Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls in Salisbury durch Großbritannien hinzugezogen?

2. Hat Frankreich der OPCW eine offizielle Benachrichtigung darüber gesandt, dass es zu einer technischen Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls von Salisbury hinzugezogen worden ist?

3. Welche Beweise wurden Frankreich durch Großbritannien im Rahmen der Gewährung technischer Zusammenarbeit übergeben?

4. Waren französische Spezialisten bei der Entnahme von biologischem Material von Sergej und Julia Skripal zugegen?

5. Wurde eine Untersuchung der Biomaterialien von Sergej und Julia Skripal durch französische Spezialisten vorgenommen? Wenn ja, in welchem Labor?

6. Auf der Grundlage welcher Merkmale haben die französischen Spezialisten die Schlussfolgerung über den Einsatz eines Kampfgiftstoffes vom Typ „Nowitschok“ (entsprechend der britischen Terminologie) oder dessen analogen Stoffe gezogen?

7. Über welche Expertenerkenntnisse verfügt Frankreich auf dem Gebiet des Studiums von Kampfgiftstoffen dieses Typs oder dessen analogen Stoffen?

8. Auf der Grundlage welcher Merkmale (Marker) haben die französischen Spezialisten den „russischen Charakter“ der Herkunft des Stoffes, der in Salisbury eingesetzt wurde, festgestellt?

9. Besitzt Frankreich Kontrollmuster des Kampfgiftstoffes „Nowitschok“ (entsprechend der britischen Terminologie) oder dessen analogen Stoffe?

10. Sind in Frankreich Muster eines Kampfgiftstoffes von diesem Typ oder analoge Stoffe entwickelt worden? Wenn ja, zu welchen Zwecken?

Quelle: mid.ru

Skripal-Affäre: Fragen von russischer an britische Regierung

Pressemitteilung vom Außenministerium der Russischen Föderation vom 31. März 2018

Fragen der russischen Seite an Großbritannien in Bezug auf den gegen Russland fabrizierten „Fall der Skripals“

Am 31. März hat die Botschaft der Russischen Föderation in London dem Außenministerium Großbritanniens eine Note mit einer Liste von Fragen an die britische Seite hinsichtlich des gegen Russland fabrizierten „Falls der Skripals“ gesandt:

1. Warum ist Russland das Recht auf einen konsularischen Zugang zu zwei russischen Staatsbürgern, die auf britischem Territorium zu Schaden gekommen sind, verwehrt worden?

2. Welche konkreten Gegengifte und in welcher Form sind sie den Betroffenen verabreicht worden? Wieso hatten die britischen Mediziner am Ort des Zwischenfalls solche Gegengifte?

3. Auf welcher Grundlage wurde Frankreich für eine technische Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls, bei dem russische Staatsbürger zu Schaden gekommen sind, gewonnen?

4. Hat Großbritannien die OPCW darüber in Kenntnis gesetzt, dass es Frankreich zur Untersuchung des Zwischenfalls von Salisbury hinzugezogen hat?

5. Was hat Frankreich mit dem Zwischenfall mit den zwei russischen Staatsbürgern auf dem Territorium Großbritanniens zu tun?

6. Welche Normen der prozessualen Gesetzgebung Großbritanniens erlauben, einen anderen Staat zu einer landesinternen Untersuchung hinzuziehen?

7. Was für Beweise sind Frankreich für eine Untersuchung und Vornahme einer eigenen Nachforschung übergeben worden?

8. Waren französische Spezialisten bei der Entnahme von biologischem Material von Sergej und Julia Skripal zugegen?

9. Ist eine Untersuchung der biologischen Materialien von Sergej und Julia Skripal durch französische Spezialisten vorgenommen worden? Und konkret in welchen Labors?

10. Verfügt Großbritannien über die Materialien der durch Frankreich vorgenommenen Untersuchung?

11. Sind die Ergebnisse der französischen Untersuchung dem Technischen Sekretariat der OPCW zur Verfügung gestellt worden?

12. Auf der Grundlage welcher Merkmale (Marker) ist die angebliche „russische Herkunft“ des Stoffes festgestellt worden, der in Salisbury verwendet wurde?

13. Besitz Großbritannien Kontrollmuster des Kampfgiftstoffes, den die britischen Vertreter mit „Nowitschok“ bezeichnen?

14. Sind in Großbritannien Muster eines Kampfgiftstoffes vom Typ „Nowitschok“ (gemäß der britischen Terminologie) oder analoge Stoffe entwickelt worden?

Quelle: mid.ru

„Atomwaffen und Urananreicherung ächten!“

Pressemitteilung der Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges vom 28. März 2018

Auftakt der NRW-Ostermärsche in Gronau

Am Karfreitag, 30. März 2018, findet in Gronau (Westfalen) der Auftakt der nordrhein-westfälischen Ostermärsche statt. Die überregionale Friedensdemonstration steht unter dem Motto „Atomwaffen und Urananreicherung ächten. Zivile Konfliktlösung statt Rüstungsexporte“. Um 13 Uhr beginnt am Gronauer Bahnhof die Auftaktkundgebung mit dem Liedermacher Gerd Schinkel und mit Redebeiträgen. Anschließend führt der Ostermarsch durch die Gronauer Innenstadt und dann zur Gronauer Urananreicherungsanlage (UAA) des internationalen Urenco-Konzerns. Hier findet vor dem Haupttorr der Anlage (Röntgenstraße 4) gegen 15 Uhr die Abschlusskundgebung statt. Zur Teilnahme an dem Gronauer Ostermarsch rufen 25 Initiativen, Verbände und lokale Unternehmen auf. Prominenteste Unterstützerin des Gronauer Ostermarsches ist in diesem Jahr die Musikerin Nina Hagen. „„Atomwaffen und Urananreicherung ächten!““ weiterlesen

Atomwaffen aus Deutschland abziehen, Atomwaffenverbot beitreten!

Pressemitteilung zum Start der Aktionspräsenz 2018

Am kommenden Montag, 26. März 2018, startet die 20-wöchige Aktionspräsenz der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ am Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Mit der Protestaktion, die bis zum Nagasaki-Gedenktag am 9. August andauern wird, wollen die Friedensaktivist*innen Druck auf die Regierung ausüben, damit die in Büchel stationierten Atomwaffen endlich abgezogen werden. Außerdem fordern sie, dass Deutschland dem im letzten Jahr verabschiedeten UN-Atomwaffenverbot beitritt. Dazu wird eigens ein leerer Stuhl vor dem Haupttor zum Auftakt der Aktionspräsenz am kommenden Montag bereitgestellt. Die Kampagne erwartet u.a. die Bürgermeister von Hannover und Neunkirchen aus dem „Mayors for Peace“-Städtenetzwerk sowie einen hochrangigen Vertreter der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Atomwaffen aus Deutschland abziehen, Atomwaffenverbot beitreten!“ weiterlesen

„Folterkammer“: Pferde auf Karnevalsumzügen ist Tierquälerei

Aus gegebenen Anlass der durchgegangenen Pferde am Rosenmontag in Köln unterstützen wir die Forderung der Tierschutzorganisation PETA, Pferde auf den Umzügen der Karnevalsvereine nicht zuzulassen.

Mit dem heutigen Aschermittwoch ist die Karnevalssaison 2018 beendet. Bei den Organisatoren werden die Planungen und Vorbereitungen für das nächste Jahr durchgeführt. Und es wird von diesen ohne Frage dafür gesorgt, dass auch im nächsten Jahr Pferde in den Umzügen mitgeführt werden. Für die Öffentlichkeit ist das Thema der Tiere vom Tisch, der Alltag geht weiter. „„Folterkammer“: Pferde auf Karnevalsumzügen ist Tierquälerei“ weiterlesen

Frieden geht! Staffellauf 2018 gegen Rüstungsexporte

Pressemitteilung der deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) vom 12.02.2018

Vom 21. Mai bis 02. Juni 2018 findet „Frieden geht!“ statt, ein Staffellauf von Oberndorf bis Berlin gegen Rüstungsexporte und für friedliche Konfliktlösungen. Am heutigen internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten 2018 startet die Kampagne mit der Veröffentlichung der Bilder einer Foto-Aktionswoche, an der sich in der vergangenen Woche mehrere Gruppen u.a. in Berlin, Kassel und Villingen-Schwennigen beteiligt haben. „Frieden geht! Staffellauf 2018 gegen Rüstungsexporte“ weiterlesen

Atomwaffenverbot wird ausgeklammert – Stillstand bei Abrüstung und Rüstungskontrolle

IPPNW-Pressemitteilung vom 07.02.2018

Koalitionsvertrag

Atomare Abrüstung spielt im Koalitionsvertrag keine ernstzunehmende Rolle. Stattdessen halten Union und SPD an den US-Atomwaffen in Deutschland fest. Das kritisieren die Friedensorganisationen ICAN Deutschland und IPPNW Deutschland, sowie die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“. In einer brandgefährlichen weltpolitischen Situation fehle der SPD und CDU/CSU der Mut, das internationale Atomwaffenverbot zu unterschreiben.

Mit Blick auf die neue US-Atomwaffendoktrin hatte Außenminister Sigmar Gabriel erklärt [1], dass eine neue Abrüstungsinitiative notwendig sei. „Atomwaffenverbot wird ausgeklammert – Stillstand bei Abrüstung und Rüstungskontrolle“ weiterlesen

Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

IPPNW-Pressemitteilung vom 07.02.2018

Koalitionsvertrag

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Vorfestlegung auf die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen im Entwurf des Koalitionsvertrags. Die Prüfung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen zu Anschaffung, Entwicklung und Einsatz von Kampfdrohnen soll erst später erfolgen. Heron-TP-Kampfdrohnen der Firma Israel Aeronautics Industry (IAI) sollen laut dem Koalitionsvertrag als „Übergangslösung“ geleast werden bis zur Fertigstellung einer Euro-Drohne „im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion.“ Ob die Euro-Drohne bewaffnungsfähig werden soll, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt. „Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?“ weiterlesen