BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren

RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus

ICAN dankt Botschaften jener Staaten, die Atomwaffenverbot ratifiziert haben

Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN), die die IPPNW mitbegründet hat, erhielt den Friedensnobelpreis im Vorjahr vor allem für die Anstrengungen um dieses Verbotsabkommen. „Aufgrund des Friedensnobelpreises hat das Atomwaffenverbot endlich die öffentliche Aufmerksamkeit erhalten, die es verdient und benötigt“, erklärt Xanthe Hall, IPPNW-Abrüstungsexpertin und Mitglied im Vorstand von ICAN Deutschland.

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BUND kritisiert Vorbereitungen von NRW-Landesregierung und RWE zur Rodung im Hambacher Wald

Die Zulässigkeit dieser Rodung wird aber aktuell wegen einer Klage des BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Vor der Entscheidung im gerichtlichen Verfahren Fakten zu schaffen ist eine weitere Provokation von RWE. Rodungen für den Kohleabbau durchführen zu wollen, während gleichzeitig in Berlin die Kohle-Kommission über den Kohleausstieg verhandelt, zeigt, dass RWE kein Interesse an einem gesellschaftlichen Konsens hat.

RWE lehnt bei Gesprächen den Ausstieg aus Urananreicherung strikt ab

Obwohl die mögliche Verknüpfung mit dem US-Atomwaffenprogramm weiter auf der Tagesordnung steht, reagierten die Vertreter von RWE und Urenco Gronau mit angeblichem Nichtwissen auf unsere Frage nach den öffentlich zugänglichen Vertragsvereinbarungen zwischen dem Urenco-Konzern und der TVA (Tennessee-Valley-Behörde), das seine Tritium-Erzeugung jetzt auf zwei amerikanische Atomkraftwerke, ausweiten wird.