Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam

Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer entsprechenden Verfassungsänderung immer wieder gescheitert waren.

Der Einsatz des Militärs im Inland gegen die Bevölkerung steht bereits seit zehn Jahren auf dem Programm der „großen“ Koalition von „C.D.U., „C.S.U.“, „S.P.D.“.

Die Regierung von Deutschland folgt dabei wie stets dem Leitbild der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese hatte nach Kriegsausbruch bereits in 2002 einen Einmarsch von Bodentruppen in der Stadt Buffalo zur Festnahme von „Terrorverdächtigen“ erwogen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. „Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam“ weiterlesen

Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland

Von der Leyen: Bundeswehr in München war „in Bereitschaft versetzt“, Militäreinsatz im Innern stand bevor

Zur Sitzung des Bundessicherheitsrates nach dem gestrigen Attentat in München veröffentlichte Radio Utopie heute um 10.32 Uhr den Artikel „Der heimliche ´Spannungsfall´ und die ´Notstandsgesetze´ des Nordatlantikpakts in Deutschland“. In diesem verwiesen wir u.a. auf die verfassungsrechtliche Option unter Berufung auf den durch die „Notstandsgesetze“ von 1968 ins Grundgesetz eingefügten Artikel 87a die Bundeswehr im Innern als Ordnungsmacht einzusetzen – wohlgemerkt, nur zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.

Nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates bestätigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen über die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unsere Mutmaßung; die Regierung erwog gestern einen entsprechenden Einsatz des Militärs im Innern.

Mit welchem Recht sie das hätte tun wollen, das sagte die Regierung nicht. Man darf mutmaßen: unter Bezug auf den am 17. August 2012 öffentlich gemachten BESCHLUSS (!) 2 PBvU 1/11 des Bundesverfassungsgerichts, was aus ästhetischen Gründen hier nicht weiter kommentiert werden soll.

In der Sache ordnet dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Attentat unter „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (!) ein, interpretiert daraus den „Katastrophennotstand“ und daraus wiederum das Recht der Regierung im Falle des Falles – unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a – unter Bezug auf Artikel 35 Grundgesetz das Militär im Innern einzusetzen. „Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland“ weiterlesen

Bundesbehörden halten Akten zur Militärdiktatur in Argentinien geheim

Mehr als 30 Jahre nach Ende der Militärdiktatur in Argentinien (1976-1983) hält die Bundesregierung nach wie vor Akten über die Rolle der westdeutschen Politik und Diplomatie unter Verschluss. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die amerika21 exklusiv vorlag. Demnach finden sich in den Archiven des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundeskanzleramtes und auch des Auswärtigen Amtes Dokumente mit Bezug zur Militärdiktatur, die mit einem sogenannten Sperrvermerken versehen sind. Sie sind nicht öffentlich einsehbar. Normalerweise werden Akten aus Bundesbeständen nach 30 Jahren automatisch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. „Bundesbehörden halten Akten zur Militärdiktatur in Argentinien geheim“ weiterlesen

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Nach dem Attentat in München tagt heute der Bundessicherheitsrat. Diesbezüglich ist es für alle in der Republik wichtig ein paar Dinge auf dem Schirm zu haben. Folgende gehören dazu.

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“). „Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland“ weiterlesen

Frankreich: Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlängern

Frankreich, Nationalfeiertag: Präsident Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an und droht dem starken Mann Frankreichs, Wirtschaftsminister Macron, mit Rauswurf. Am Abend gibt es ein blutiges Attentat in  Nizza. Danach kündigt Hollande an, den Ausnahmezustand doch verlängern lassen zu wollen.

Im Hintergrund stehen Macrons Pläne für eine „Neugründung Europas“ und die nächste Wahl des Präsidenten von Frankreich in 2017.

Gestern kündigte der Präsident von Frankreich, Francois Hollande, an, auf den Versuch einer weiteren Verlängerung des nach den Attentaten in Paris am 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands verzichten zu wollen.

Nach Artikel 36 der Verfassung der Fünften Republik muss der Präsident die  Ausnahmezustand durch das Parlament genehmigen lassen. Um das zu umgehen, hatten Hollande und seine contralinken Regierungsparteien „Sozialisten“, „Grüne“ und „Radikale Linke“ bereits versucht die Verfassung zu ändern. Ende März 2016 scheiterten die contralinken Putschisten, ausgerechnet an den Konservativen und der notwendigen Drei-Fünftel-Mehrheit im Kongress (Senat und Nationalversammlung) krochen zu Kreuze.

Maßgeblicher Faktor in der Regierung von Frankreich, die offiziell dem Präsidenten untersteht, ist der Finanzextremist Emmanuel Macron. „Frankreich: Hollande kündigt Aufhebung des Ausnahmezustands an, Attentat in Nizza, Hollande will Ausnahmezustand doch verlängern“ weiterlesen

B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?

Das neue B.N.D.-Gesetz ist zwar in den Bundestag eingebracht, aber nicht beschlossen, sondern bis nach der „Sommerpause“ der parlamentarischen Demokratie verschoben worden.

Ein paar Hintergründe.

Das parlamentarische System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes der Republik erschafft zwei Kammern, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. Die erste Kammer ist der Bundestag. Dieser wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Die zweite Kammer ist der Bundesrat. Dieser wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus den Landesregierungen der Bundesländer zusammen. Die Landesregierungen werden ebenfalls nicht gewählt, sondern lediglich der Ministerpräsident / die Ministerpräsidenten und zwar vom Landesparlament. Anschließend ernennt der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin die MinisterInnen.

Im Bundesrat nun ist die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ an zehn von sechzehn Landesregierungen in den Bundesländern beteiligt. Damit läuft in der Länderkammer Bundesrat nichts gegen sie.

Diesen Freitag (8. Juli) nun winkten die „Grünen“ im Bundesrat das staatliche „Anti-Terror-Paket“ durch, nachdem sie es am 24. Juni im Bundestag nach der üblichen Oppositions-Simulation noch abgelehnt hatten.

Im Bundestag wiederum stand am gleichen Freitag das neue B.N.D.-Gesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“) auf der Tagesordnung, welches laut einem Statement von Klaus Landefeld aus der Betreibergesellschaft des größten Internetknotens auf dem Planeten, dem DE-CIX in Frankfurt,

„erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt“

Dieses neue B.N.D.-Gesetz wurde am Freitag im Bundestag aber lediglich in erster Lesung behandelt. Damit hat der Bundestag den eigentlichen Beschluss um mindestens zwei Monate vertagt, bis das insgesamt nur rund fünf Monate im Jahr überhaupt aktive Parlament wieder arbeitet, nämlich im September.

Warum? „B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?“ weiterlesen

Bezahlte Gutachten? Strafanzeige gegen BGR gestellt

Mitteilung von wendland-net vom 8. Juli 2016

BI fordert überfällige Überarbeitung der BGR-Homepage. Strafanzeige gegen BGR. Kürzlich wurde durch Medienberichte bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe durch eine Stiftung für (u.a.) sogenannte „Gorleben-Gutachten“ bezahlt wurde. Der Republikanische Anwaltsverein erstattete nun Strafanzeige gegen die BGR.

Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Bestechung und Bestechlichkeit sieht der Republikanische Anwaltsverein in den Vorgängen zwischen der Hans-Joachim-Martini-Stiftung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) – und reichte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. „Bezahlte Gutachten? Strafanzeige gegen BGR gestellt“ weiterlesen

Nach extremen Geheuchel: „Grüne“ winken „Anti-Terror-Paket“ im Bundesrat durch

Wie beim Terrorkrieg jedwede pazifistische Organisation, knipst sich auch bei den entsprechenden Terrorgesetzen jedwede Bürgerrechtsorganisation genauso aus wie die angebliche „parlamentarische Opposition“, der sie alle hinterher laufen.

Am 24. Juni beschloss der Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“. Vorher gab es noch einen richtigen „Eklat“. Die Regierung lud die Präsidenten von Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt als „Experten“ in den Innenausschuss. Die „Opposition“ war schwer empört und ging sogar aus dem Raum. Auf Netzpolitik.org gab es Artikel. Alles wurde ausführlich erklärt. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hatte am 1. Juni schon eine Erklärung veröffentlicht:

„Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.“

Eine „seriöse und sorgfältige Behandlung“. Wie schön. „Nach extremen Geheuchel: „Grüne“ winken „Anti-Terror-Paket“ im Bundesrat durch“ weiterlesen

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„).

Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik.

Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte. „Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission“ weiterlesen

Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Die Regierung setzt ihren bis vor kurzem unter Carte Blanche agierenden geheimdienstlichen Komplex unter Kontrolle. Die Bevölkerung wird weiter bespitzelt, nur eben auf Befehl von oben.

Die Vorgänge repräsentieren nicht nur den Totalausfall einer weiteren Generation von Deutschen und die Legasthenie ihrer Fachidioten. Sie werfen auch ein Schlaglicht auf weltweite Datenbanken von Geheimdiensten, Anwaltsfirmen und Banken und deren politische Verfolgung von „politischen Individuen“.

Die seit 2002 durch den Staat offen praktizierte, aber von fast allen ignorierte „strategische Überwachung der Telekommunikation“ an deren Infrastruktur wird nächsten Freitag durch das Parlament im neuen B.N.D-Gesetz präzisiert.

Hinweis 09.07.16: das Gesetz, Drucksache 18/9041, wurde in erster Lesung behandelt, ist somit noch nicht beschlossen und bis nach der zweimonatigen „Sommerpause“ des Bundestages vertagt.

Damit hat die Simulation von „Opposition“ und „Untersuchungsausschuss“ in der seit Beginn der Snowden-Affäre außer Funktion gesetzten Republik ihren objektiven Zweck erfüllt. „Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt“ weiterlesen