Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt.

Das Gericht hatte die Auffassung der Polizei widerlegt, es handelte sich bei einem Blockadefrühstück am 25. Januar 2011, bei dem Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert wurden, um eine sogenannte „Verhinderungsblockade“. Stattdessen habe es sich bei dieser Aktion um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gehandelt, erklärte das VG Stuttgart und bestätigte damit die Auffassung der S21-Gegner. Nun drängen die S21-Gegner auf Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten. „Verwaltungsgericht Stuttgart: Blockadefrühstück gilt als Versammlung – S21-Gegner fordern Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Aktivisten“ weiterlesen

Musterprozess beim U.S.-Bundesberufungsgericht: heimliches Ausspähen der digitalen Standort-Abfrage verfassungswidrig

Zum ersten Mal fällte das Bundesberufungsgericht ein Urteil, dass in JEDEM Fall ein richterlicher Beschluss vorliegen muss, BEVOR die Strafverfolgungsbehörden bei einem Verdacht auf eine Straftat Standortdaten von einem Diensteanbieter abfragen können und ein Verstoss bedeutet zukünftig einen Bruch der Verfassung.

In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde ein sehr bedeutendes Grundsatzurteil zu Gunsten der verfassungsrechtlich verbrieften Privatsphäre der Verbraucher gefällt, das als geführter Musterprozess auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des digitalen Zeitalters erlangen kann. Die American Civil Liberty Union (A.C.L.U.) reichte gemeinsam mit A.C.L.U. of Florida, der Electronic Frontier Foundation, dem Center for Democracy & Technology und der National Association of Criminal Defense Lawyers einen Antrag zur Überprüfung ein.

Im konkreten Fall ging es um die Weitergabe von gespeichterten Telekommunikationsdaten der Standorte eines Handys von einem Telefonanbieter an die Polizei. Die Strafverfolgungsbehörden forderten diese ohne richterliche Anordnung an und erhielten diese Daten. Die Datensätze enthielten 11000 aufgezeichnete Standorte von Funkzellen über einen Zeitraum von siebenundsechzig Tagen. Obwohl es sich im vorliegenden Fall um eine erfolgreiche Aufklärung einer Straftat (Banküberfall) handelte, bei der der Besitzer das Mobiltelefon mit sich führte, fiel das Urteil zu Gunsten der Allgemeinheit auf das Recht auf Privatshpäre nach der Vierten Zusatzbestimmung der Verfassung aus. „Musterprozess beim U.S.-Bundesberufungsgericht: heimliches Ausspähen der digitalen Standort-Abfrage verfassungswidrig“ weiterlesen

Dient Ranges Nichtstun der Ermächtigung einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“?

Der Generalbundesanwalt und der Bundestag werfen die Frage auf, ob sie sich als Organe ohne Verfassung gern verpflanzen möchten.

Am morgigen Mittwoch (4.) taucht eine der größten Witzfiguren der deutschen Rechtsgeschichte seit dem Faschismus im Bundestagssausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf: Generalbundesanwalt Harald Range. Doch auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung steht auch die kurz nach Beginn der Snowden-Affäre in aller Stille vorbereitete Agenda zur Installation einer „europäischen Staatsanwaltschaft“, selbst eine designierte internationale Spionage-Behörde, deren Zweck es nicht sein kann im Rahmen einer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung gegen eine solche zu ermitteln.

Diese „Europäische Staatsanwaltschaft“ soll einmal, natürlich am Grundgesetz vorbei,
– Spitzel eigenmächtig irgendwo einschleusen,
– nach eigenem Ermessen Internet-Spionage, Handy-Spionage, Audio- und Video-Überwachung anordnen
– mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Iris-Scans der Augen, Herzfrequenz, Gesichtserkennungsdaten, Geruchsdaten, Körperdaten insgesamt) in jeder internationalen Tauschbörse vom weltweit inzestiös verschmolzenen geheimpolizeilichen Komplex herumwerfen,
und vieles andere mehr.

Es ergibt sich das Bild einer typisch imperialistischen Taktik und Mechanik: Das für sich auszunutzen, was man sowieso schon Illegales und Verfassungswidriges tut, indem man die kurzzeitige Empörung der penetrant Passiven schlicht aussitzt, etwas Zeit verstreichen lässt, den Erschöpfungszustand der Opfer (also der Bevölkerung) abwartet und dann die eigenen Methoden sogar noch eskaliert. „Dient Ranges Nichtstun der Ermächtigung einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“?“ weiterlesen

„Die Linke“ bringt Putsch-Infrastruktur von „Mehr Demokratie“ in Bundestag ein

Neuer Versuch im Bundestag das Grundgesetz zu ändern um Volksabstimmungen darüber abzuhalten was es verbietet: seinen Sturz.

Seit Jahren betreiben alle etablierten und durchweg paneuropäisch-imperialistisch ideologisierten Parteien in einem nach dem Gletscherprinzip schleichenden Staatsstreich den Sturz des Grundgesetzes. Alle Bundestagsparteien haben bereits durch Parteitagsbeschlüsse oder Erklärungen das Grundgesetz bereits in Frage gestellt und / oder dessen Ersatz durch eine neue „europäische“ Ordnung propagiert.

Doch nicht nur das Existenzrecht unserer Berliner Republik wird durch alle Bundestagsparteien negiert; ebenso wird durch den Anspruch der Errichtung einer Neuen Ordnung auf dem Territorium existierender souveräner Staaten, Mitglieder im Staatenbund „Europäische Union“, diesen faktisch das Existenzrecht abgesprochen. Begründet wird dies in kafkaeskem Zynismus alter autoritärer Zeiten mit „Pro-Europäertum“.  Wer dagegen für das Existenzrecht der souveränen Demokratien auf dem Kontinent einsteht und diese verteidigt, die eigene eingeschlossen, wird von diesen sich „pro-europäisch“ nennenden imperialistischen Kräften genauso angegriffen wie die europäischen Gesellschaften, die man im Berliner Parteienviertel meint vor der Souveränität retten zu müssen. „„Die Linke“ bringt Putsch-Infrastruktur von „Mehr Demokratie“ in Bundestag ein“ weiterlesen

Das Rechtswesen in Amerika ist tot

Cecily McMillan ist eine Occupy-Demonstrantin, die von hinten von einem Polizeistrolch – einem Polizeistrolch mit einem langen Register von Amtsmissbrauch – an ihren Brüsten gepackt wurde. Eine Brust wurde stark gequetscht. Cecily McMillans Ellbogen schnellte reflexartig und instinktiv nach oben, und Cecily wurde verhaftet wegen Widerstands gegen einen Polizeistrolch. Der Polizeistrolch wurde nicht wegen sexueller Belästigung einer jungen Frau verhaftet.

Ungerechtfertigte Verhaftungen dieser Art sind in den Vereinigten Staaten von Amerika üblich. „Das Rechtswesen in Amerika ist tot“ weiterlesen

„Westunion“ im Berliner Niemandsland: Gespräche über T.T.i.P. „Freihandelsabkommen“ im Auswärtigen Amt

Das „Transatlantische Freihandelsabkommen“ ist im Kontext mit dem 2008 bekannt gemachten Konzept einer „Westunion“ aus „Europa“ und den U.S.A. und der ebenfalls 2008 installierten Mittelmeerunion zu sehen.

Im Zuge der heute beginnenden „Verhandlungen“ in Berlin über das „Transatlantische Freihandelsabkommen“ T.T.i.P. hält am heutigen Montag der Klassenkamerad von Barack Obama in Harvard, Michael Froman, im Außenministerium der Republik eine kleine Rede. Froman – geradezu eine imperialistische Blaupause, seit vielen Jahren auf allen entsprechenden Ebenen tätig, den G-8 und G-20 Bünden aus Regierungen und Zentralbanken, der „Europäischen Union“, usw, sowie gleichzeitig einflussreicher Funktionär sowohl im „Nationalen Sicherheitsrat“ und als auch im „Nationalen Wirtschaftsrat“ der Vereinigten Staaten von mindestens Amerika – warb vor den „Verhandlungen“ über das T.T.i.P. über die Staatsmedien in Deutschland für eine zügige Unterschrift. Dabei ist – wie immer, seit den faktisch erlassen Denkverboten seit Kriegsbeginn in 2001 – der Bevölkerung überhaupt nicht klar was da demnächst unterzeichnet werden soll: das Ende der Welt wie wir sie kennen. „„Westunion“ im Berliner Niemandsland: Gespräche über T.T.i.P. „Freihandelsabkommen“ im Auswärtigen Amt“ weiterlesen

IM TIEFEN STAAT: Verschwiegene Fakten und Details der B.K.A.-Edathy-Affäre

Betreff: Staatsaffäre um das Bundeskriminalamt und seinen Präsidenten Jörg Ziercke, den ehemaligen Vorsitzenden vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Sebastian Edathy, sowie den heutigen Kanzleramtsminister Klaus-Dieter Fritsche.

Mit der Demokratie ist es wie Kaffee: Manchmal muss man sie einfach stärker machen – auch und gerade gegen einen Tiefen Staat im Staate. Dieser Artikel soll dazu einen Beitrag leisten. Unsere Vorleistung für gerade Sie, die Sie da am Bildschirm sitzen, sowie den Beweis dass wir hier seit Jahren richtig liegen, mögen sie u.a. diesen Artikeln aus 2008 entnehmen, zu der Zeit, als Ihnen und 82 Millionen Menschen durch Internetsperren zwei Grundrechte eingeschränkt werden sollten: „Von der Leyen und BKA: Die Kontroll-Heuchler mit der Kinderpornografie“ und „Ziercke und das BKA haben ein Problem: uns.“.

Vergleichen Sie nun die Ausreden und Vertuschungsversuche des Bundeskriminalamtes („Mutmaßungen, Spekulationen und Verschwörungstheorien, das BKA hätte bewusst Informationen zu Herrn Edathy zurückgehalten, sind absurd und fallen auf ihre Erfinder zurück“), vom 24. Februar, ganze fünf Tage nachdem wir der Öffentlichkeit, der Presse und den Abgeordneten des Parlaments erst laut und deutlich vorlesen mussten was B.K.A.-Präsident Jörg Ziercke am 19. Februar selbst gesagt hatte, mit diesem Artikel.

Versetzen Sie sich einmal in unsere Lage: Hätten Sie das gewagt, was wir wagen? Hätten Sie das geschafft, was wir geschafft haben?

Diesbezüglich ist es an der Zeit sich bei allen tatsächlichen Leserinnen und Lesern zu bedanken, vorneweg bei denen, die uns etwas gespendet haben.

Hier nun zuerst eine Einschätzung bezüglich des Hintergrundes der Staatsaffäre betreffend das Bundeskriminalamt, seinen Präsidenten Jörg Ziercke, den ehemaligen Vorsitzenden vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages Sebastian Edathy, sowie eine ganze Reihe von bewusst oder unbewusst nicht in Zusammenhang gebrachter Fakten und Details dieser Staatsaffäre.

Es ist wichtig den Bürgerinnen und Bürgern der Republik zuerst ein Gesamtbild, einen Überblick zu verschaffen, „the big picture“ wie die Römer zu sagen pflegen.

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Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Zusammenfassung:

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 in der Bonner Republik durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können. „Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls““ weiterlesen