„Personenscanner mit Gesichtserkennungsfunktion“: Die Anzeigen von Digitalcourage gegen Real und Post

Eine der wenigen ernstzunehmenden Bürgerrechtsorganisationen der Republik hat gehandelt: Digitalcourage hat die Deutsche Post AG und dessen Vorstandsvorsitzenden, sowie die Real SB-Warenhaus GmbH und deren Geschäftsführer angezeigt und diese Anzeigen nun veröffentlicht.

Im Zuge des Einsatzes von „Personenscannern mit Gesichtserkennungsfunktion“, einer Verarbeitung der Bildaufnahmen Betroffener durch das Programm „Adpack“ der Firma „Indoor“ und einer Weiterleitung der Aufnahmen an die Firma „Echion“, geht es konkret um den Verdacht auf Straftaten nach §§ 44, 43, 6b, 4, 33 und 11 Bundesdatenschutzgesetz. „„Personenscanner mit Gesichtserkennungsfunktion“: Die Anzeigen von Digitalcourage gegen Real und Post“ weiterlesen

Neue Staatspläne: „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte

Die Ermächtigung für eine staatliche „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte ist Thema auf der morgen beginnenden Sitzung der Justizminister der Bundesländer. Den Nebel für diese verfassungswidrigen Pläne, welche entsprechend unter erkennbarem Ziel einer weiteren Änderung bzw „Interpretation“ des Grundgesetzes verfolgt werden, bieten Razzien des Bundeskriminalamtes gegen „Hasspostings“.
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Stellungnahme der A.f.D. Niedersachsen zu den gefälschten Schreiben

Anmerkung der Redaktion: Aus unserer Sicht ist die Parteiorganisation „Alternative für Deutschland“ (A.f.D.) ein Haufen Barbaren und Egoisten. Unsere Argumente gegen diese Partei haben wir hier veröffentlicht. Wir wollen diese Partei auch weiterhin auf VierkommaNichts bringen und damit unter die Fünf-Prozent-Hürde – aber nicht durch Betrug und Sabotage an dieser bereits gefährdeten zweiten deutschen Demokratie. Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich der gegenwärtigen Affäre um die gefälschten, als Schreiben der Landeswahlleiterin von Niedersachsen getarnten Schriftstücke es sich in der Tat um einen Betrug an, nicht durch die „A.f.D.“ Niedersachsen handelt. Wir halten die Darstellung der Führung des Landesverbandes dieser Partei hinsichtlich der Ereignisse für glaubwürdig. Deswegen veröffentlichen wir im Presse- und Bürgerportal deren Pressemitteilung. Sie wurde uns nicht zugesandt. Entnehmen mussten wir sie der erwartet schlechten Webseite, wo sie nicht einmal unter einer eigenständigen Url zu finden war.

Wie wenigstens unsere Leserinnen und Leser wissen dürften: durch Sabotage an dieser Demokratie – Einführung der Zweitstimme, Fünf-Prozent-Hürde, Erhöhung der notwendigen Direktmandate, Parteiverbot und Intrigen – wurden in den 50er Jahren insg. vier Parteien aus dem Parlament entfernt: die Bayernpartei, die Zentrumspartei, die Kommunistische Partei Deutschlands und die Deutsche Partei. Durchgeführt wurde diese Sabotage durch jene Parteien, die seit dem Faschismus ausschließlich den Kanzler / die Kanzlerin gestellt haben, sowohl in Westdeutschland, als auch in der heutigen Berliner Republik.
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Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower“

„Erinnern Sie sich, daß Sie in Ihr Tagebuch geschrieben haben: ›Das Wie verstehe ich, aber nicht das Warum‹. Wenn Sie über das ›Warum‹ nachdachten, zweifelten Sie an Ihrer eigenen Vernunft. Sie haben das Buch, Goldsteins Buch, oder wenigstens Teile davon gelesen. Hat es Ihnen irgend etwas gesagt, was Sie nicht schon wußten?«
»Sie haben es gelesen?« fragte Winston.
»Ich schrieb es. Das heißt, ich arbeitete bei seiner Abfassung mit. Kein Buch wird von einem einzelnen hervorgebracht, wie Sie wissen.«
»Ist es wahr, was darin steht?«
»Als Schilderung, ja. «

Aus „1984“

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In einer 2015 begonnenen Artikelserie beleuchtete Radio Utopie Logik, Lehre, Dynamik, Paradoxon und Strategie des mittlerweile fast sechzehn Jahre andauernden weltweiten Terrorkrieges. Neben den weiteren, noch nicht dargelegten Parametern Dialektik, Mythen und Dogma, verbleiben die Taktiken des Terrorkrieges. Aufgrund des Umfangs dieses Parameters sollen diesbezüglich Taktiken einzeln ins Scheinwerferlicht gestellt werden. „Taktik des Terrorkrieges: Der „Leak“ und die „Whistleblower““ weiterlesen

Asef, „der Afghane“: Verleumdet, ohne öffentliche Verteidigung und bald zu Tode betreut

Fall Asef N.: Die staatliche, kommerzielle und rassistische Lügenkampagne gegen den von Abschiebung bedrohten Berufsschüler in Nürnberg, (Kodewort: „der Afghane“), für den sich bei seiner drohenden Abschiebung spontan Hunderte Mitschüler gegen die Polizei einsetzten, wird immer ekelhafter. Während offenkundig bezahlte und / oder gezielt operierende Trolle zynisch und abstoßend Twitter fluten (Beispiele: 1, 2, 3, 4), übt sich die Boulevardpresse mit gelernt sadistischer Freude am Verfälschen, Lügen, Weglassen und Falschdarstellen.

Die Vorzeigeniete dabei: Asefs „Betreuerin“ Dagmar Gerhard, „Mimikri e.V.“. Nach einem weiteren Verkehrsunfall von Interview können Anna Günther und Olaf Przybilla in der „Süddeutschen“ zufrieden vermelden:

„Am Tag nach dem Abschiebeversuch ist am Donnerstag aus einem medialen Helden, für den sich Mitschüler eingesetzt haben, ein potenzieller Attentäter geworden.“

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Hallo „Diem25“-Contras: No Pasaran!

Was wir seit Jahren dokumentieren, macht der ex-Finanzminister der E.U.-Kolonie Griechenland Yanis Varoufakis über das euro-putschistische Contra-Blatt „taz“ nun unmissverständlich klar: dem vermeintlich linken, paneuropäischen Bund „Diem25“ geht es um die Beseitigung der europäischen Demokratien. Damit sagt zumindest dieser Verräter, was er mit „Europa“ wirklich meint. „Hallo „Diem25“-Contras: No Pasaran!“ weiterlesen

„Al Kaida“-Ableger in Deutschland offenbar nicht einmal verboten

Die in „Tahrir al-Sham“ umbenannte „Al Nusra Front“, ein „Al Kaida“-Ableger im Krieg gegen Syrien, wird von den Regierung der U.S.A. und Kanada nicht als terroristische Organisation gelistet. Auch in Deutschland ist „Tahrir al-Sham“ offenbar nicht verboten.

Was für den Staat insofern konsequent ist, weil er selbst die „Al Nusra Front“ offenbar nie verboten hat und es Monate gedauert hatte, bevor der Staat den „Islamischen Staat“ verbot. „„Al Kaida“-Ableger in Deutschland offenbar nicht einmal verboten“ weiterlesen