Am gestrigen Freitag gaben die Abgeordneten Martina Renner und Konstantin von Notz, zusammen mit ihrer Prozessbevollmächtigten Professorin Astrid Wallrabenstein, für die Parlamentsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bekannt, dass sie gegen Bundesregierung und N.S.A.-Untersuchungsausschuss Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Erreicht werden sollen entsprechend Artikel 44 Grundgesetz, auch gegen den Willen der Regierung und ihrer Parteien, das Recht „in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise“ zu erheben und die zur „Rechts- und Amtshilfe“ verpflichteten Verwaltungsbehörden dazu zu zwingen dies auch zu tun.
Konkret: auch gegen den Willen der Regierung und ihrer Parteien einen Zeugen am Sitz von Ausschuss und Parlament vorladen zu dürfen (in diesem Falle Edward Snowden, in Berlin) und auch gegen den Willen der Regierungsbehörden, wie Geheimpolizei, Spionagedienste, etc, pp, von diesen die vom oder aus dem legislativen Untersuchungssauschuss angeforderten notwendigen Akten ungeschwärzt zu erhalten.