Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper über das Rätsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an über zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner müssten unverzüglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwälzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere Zuschüsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-Bürgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklären lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die Gespräche hätten und zu welchen Ergebnissen sie führen werden“. Ach ja, es sind nur über zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.

Rede Präsident Putins vor der UNO

Russland glaubt an das grosse Potenzial der Vereinten Nationen, das uns helfen sollte, eine neue globale Konfrontation zu vermeiden und uns in einer strategischen Zusammenarbeit zu engagieren. Gemeinsam mit anderen Ländern werden wir konsequent auf die Stärkung der zentralen Rolle der UN hinarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir durch Zusammenarbeit die Welt stabil und sicher machen, sowie die Voraussetzungen für die Entwicklung aller Staaten und Völker ermöglichen werden.

„Oberstaatsanwalt Häußler wegen uneidlicher Falschaussage beim Generalstaatsanwalt angezeigt“

In meiner Anzeige habe ich den Generalstaatsanwalt auch darauf hingewiesen, dass der Oberstaatsanwalt persönlich im Schlossgarten war und das Geschehen beobachtet hat, dass er die Anzeigen bearbeitet und
die Ermittlungen geleitet hat. Und nicht zuletzt, dass er ausgerechnet den inzwischen rechtskräftig vorbestraften Polizeipräsidenten Stumpf damit beauftragt hat, wegen des von diesem zu verantwortenden Einsatzes zu ermitteln. Stumpf hätte also gegen sich selbst ermitteln müssen.