„Gegen das Kanzleramt sind uns Entschwärzungen von Dokumenten gelungen“

Gegen das Kanzleramt sind uns Entschwärzungen von Dokumenten gelungen, welche die enorme politische Einflussnahme auf die Weiterbau-Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrats nachweisen. Das verschafft unserer Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche neues Gewicht. Wir arbeiten daran, dass unser Vorgehen gegen das Versagen der Staatsanwälte und ihres Berliner Justizsenators gelingt: Es muss Schluss sein damit, dass die Justiz durch zweierlei Maß selbst das Recht bricht oder gar Strafvereitelung begeht.

Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper über das Rätsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an über zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner müssten unverzüglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwälzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere Zuschüsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-Bürgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklären lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die Gespräche hätten und zu welchen Ergebnissen sie führen werden“. Ach ja, es sind nur über zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.