Der „starke“ tiefe Staat

Trotz nach Jahrzehnten schließlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drückt sich die „breite Öffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der Staatsaffäre um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.

Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.

Nach öffentlich vorliegenden Informationen, die offenbar seitens verschwiegener Befehle und ausführender Stellen zur Informationskontrolle permanent angepasst werden und / oder aus Suchmaschinen verschwinden, stellt sich der Fall eines Elitesoldaten und Offiziers der Bundeswehr, der mit deren militärischen Sprengstoffen offensichtlich Attentate unter Falscher Flagge und Identität eines Ausländers und Asylbewerbers aus Syrien bzw vorbereitete, wie folgt dar. „Der „starke“ tiefe Staat“ weiterlesen

Analyse: Apparat startet übliche Angst-Kampagne, um die französische Präsidentschaftswahl wieder einzufangen

Vor wenigen Minuten trat der französische Inlandsgeheimdienst in Gestalt seiner Plappertasche Matthias Fekl (bis letzten Monat noch Staatssekretär für Aussenhandel und Tourismus, heute Innenminister seiner ablaufenden Majestät im Ausnahmezustand, Francois Hollande) vor die Presse und verkündete, er habe am heutigen Dienstag zwei zukünftige Attentäter geschnappt, darunter ein im Gefängnis bekehrter Islamist. Ein Attentat in Frankreich, so kurz vor der Wahl, habe gerade gerade noch verhindert werden können.

Hierarchie, Kommandokette und Logik des Terrorkrieges folgend wurde die Stille Post über folgende Stellen herunter gereicht (höhere Stellen aus dem mutmaßlich hilfreichen Abendausland im „war on terror“ mal weggelassen):

– D.C.R.I. (Direction centrale du renseignement intérieur)
– Fekl
– die Nachrichtenagenturen „AFP“, „dpa“ und „Reuters“ („unter Berufung auf Ermittlerkreise„).
– von den Agenturen kopierende Presse
– Hauptnachrichten
– (all)gemeine Öffentlichkeit.

Wie gut, dass Fekl bereits am gestrigen Montag Abend (Attentäter lesen ja bekanntlich nicht im Internet) von „Geheimdienstinformationen“ über potentielle Attentate auf die Präsidentschaftskandidaten gesprochen hatte. „Analyse: Apparat startet übliche Angst-Kampagne, um die französische Präsidentschaftswahl wieder einzufangen“ weiterlesen

Geheimdienste-Ausschuss-Vorsitzender: U.S.-Dienste sammelten „versehentlich Informationen über U.S. Bürger im Trump Team“

Washington: Die Spionage-Affäre um F.B.I., N.S.A. und C.I.A. einerseits, sowie den neu ins Amt gelangten Präsidenten Donald Trump andererseits, gewinnt an Fahrt und beleuchtet Praxis und Schleichwege der „versehentlich“ absichtlichen Massenüberwachung, in deren Raster nun offenbar auch der „mächtigste Mann der Welt“ gefallen ist.

Vor drei Tagen Tagen versetzte am Montag (20.) der Direktor der U.S. Bundespolizei F.B.I., James Comey, bei seiner Aussage vor dem Geheimdienste-Ausschuss des U.S. Repräsentantenhauses – sowas gibt es dort – dem amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, einen „Schlag in die Magengrube“ wie es der Sender „NBC“ treffend formulierte.

Es könnte ein noch genauer zu definierender Bumerang für den obersten Geheimpolizisten der U.S.A. gewesen sein. „Geheimdienste-Ausschuss-Vorsitzender: U.S.-Dienste sammelten „versehentlich Informationen über U.S. Bürger im Trump Team““ weiterlesen

Die größte Gefahr für Frankreich in Frankreich: Emmanuel Macron

Nicht die erste Runde der französischen Präsidentschaftswahlen am 23. April 2017, sondern die Stichwahl zwischen den beiden vorne liegenden Kandidaten am 7. Mai wird den nächsten Präsidenten des seit den Attentaten in Paris unter Ausnahmezustand liegenden Frankreich bestimmen. Da sich voraussichtlich gegen die Front National und deren Kandidatin Marine Le Pen alle anderen politischen Parteien verbünden und den (vermutlich zweitplatzierten) anderen Kandidaten unterstützen werden, ist ergo die entscheidende Frage, wer bei der ersten Runde neben Le Pen in die Stichwahl einzieht.

Derzeit versuchen Frankreichs „Eliten“, wie sie sich auch dort nennen, zusammen mit ihren entsprechenden Brüdern und Schwestern in den transatlantischen / paneuropäischen Gilden, ihren Kandidaten Emmanuel Macron in den Elysee-Palast zu bugsieren. Dazu muss dieser in der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen mindestens Zweiter werden, um also in die Stichwahl zu gelangen. Entsprechend wird seit einiger Zeit versucht, Macrons schärfsten Rivalen aus dem Weg zu bekommen: den in einer Urwahl im November 2011 überraschend zum Präsidentschaftskandidaten der „Republikaner“ gewählten Francois Fillon. „Die größte Gefahr für Frankreich in Frankreich: Emmanuel Macron“ weiterlesen

„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen“

Die Warnungen von Verfassungsrichtern vor dem „Notstandsgesetze“-Urteil von 1970.

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Wie zuvor von uns dokumentiert, hob im Sommer 1968 das „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) die Gewaltenteilung bezüglich des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses auf und schrieb zudem in das Grundgesetz ein Recht des Staates, den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Verletzung ihres Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses durch den Staat nicht einmal mitzuteilen.

Über nachfolgend eingereichte Verfassungsklagen gegen dieses „siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968, sowie gegen das anschließend von „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ ebenfalls beschlossene ausführende erste Artikel 10-Gesetz vom 13. August 1968, entschied das westdeutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 12. Dezember 1970 im Verfahren 2 BvF 1/69; 2 BvR 629/68; 2 BvR 308/69, auch „Abhörurteil“ genannt und heute zumeist zitiert als BVerfGE 30, 1. „„Selbst Forderung der Drei Westmächte könnte die verfassungswidrige Grundgesetzänderung nicht rechtfertigen““ weiterlesen

Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Im Sommer 1968 beschlossen Bundestag und Bundesrat von Westdeutschland mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit der damaligen „großen Koalition“ aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und C.S.U.“ unter Kanzler Georg Kiesinger, während des Faschismus im Auswärtigen Amt zuständig für die Koordination mit Joseph Goebbels´ Propagandaministerium, als „verfassungsändernder Gesetzgeber“ die „Notstandsgesetze“:

Das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“.

Was diese vor 48 langen Jahren verfügten Verfassungsänderungen bis heute tatsächlich bewirken, ist den Wenigsten bekannt. Und noch weniger bewusst. „Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968“ weiterlesen

Executive Order: Trump kneift vor Machtfrage am Obersten Gerichtshof

23.07.2014 Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
25.07.2014 Recht und Order
01.09.2014 „Executive Order“: Geheime Macht einer imperialen Präsidentschaft
29.01.2017 Trumps Executive Order: Alle erzählen Mist. Keiner hat Ahnung. Die Welt ist ein Meer von Schwachköpfen.
04.02.2017 Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?
10.02.2017 U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“

Trump, Donald, „mächtigster Mann der Welt“, kneift vor einer Verhandlung seines am 27. Januar erlassenen Präsidentenbefehls am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika. Anstatt nach seiner Niederlage am Bundesberufungsgericht gegen die ihn verklagenden Bundesstaaten Washington und Minnesota diese „vor Gericht“ wiederzutreffen, wie er gepflegt herrenmenschlich zu twittern pflegte, kündigte nun eine anonyme „Quelle im engen Kontakt mit dem Weißen Haus bezüglich Fragen der nationalen Sicherheit“ verschämt gegenüber „CNN“ an, die Trump Administration werde „nicht sofort“ vor die letzte ihnen noch offenstehende Instanz ziehen, den Obersten Gerichtshof.

Diesen peinlichen Rückzug nach ihrer schweren Niederlage gestand die Regierung Trump ein, während gleichzeitig Möchtegern-Imperator Trump vor geladenen Reportern an Bord des Präsidentenflugzeugs „Air Force One“ Rückzugsparolen trompetete: „Executive Order: Trump kneift vor Machtfrage am Obersten Gerichtshof“ weiterlesen

U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“

29.01.2017 Trumps Executive Order: Alle erzählen Mist. Keiner hat Ahnung. Die Welt ist ein Meer von Schwachköpfen.
04.02.2017 Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?

U.S. Bundesberufungsgericht gibt Bundesstaaten Washington und Minnesota gegen Bundesregierung Recht: Die Executive Order von Donald Trump bleibt außer Kraft. Dem „mächtigsten Mann der Welt“ und seiner Truppe bleibt damit nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof („Supreme Court“). 

Zuerst kurz ein Verweis auf einen der vielen nichtssagenden Artikel der hiesigen Presse (Stichwort „Einreisedekret“ oder „Einreiseverbot“). Nun zum Urteil des U.S. Bundesberufungsgerichts für den neunten Gerichtsbezirk der Vereinigten Staaten von Amerika. „U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen““ weiterlesen

Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?

Washingtoner Bundesanwalt Bob Ferguson und sein Rechtsferent Noah Purcell bei ihrer Pressekonferenz nach dem historischen Gerichtsbeschluss in Seattle.

Ein U.S. Bundesgericht hebt eine Executive Order des Präsidenten mit sofortiger Wirkung vorläufig auf. Das stellt eine Jahrhunderte lang nie beantwortete Machtfrage.

Gestern gab in Seattle U.S.-Bundesrichter James L. Robart vom westlichen Bezirk des nordwestlichen Bundestaates Washingtons der Klage des Washingtoner Bundesanwalts Bob Ferguson in der Sache „Bundesstaat Washington gegen Donald Trump“ in einer einstweiligen Anordnung vorläufig statt. Der Befehl des Präsidenten ist damit vorläufig aufgehoben, bis der Washingtoner Bundesrichter Robart endgültig entschieden hat. Der Klage gegen den Präsidenten, das Heimatschutzministerium, das Außenministerium und gegen die Vereinigten Staaten von Amerika (repräsentiert durch dessen Bundesregierung) hatte sich zuvor auch der U.S. Bundesstaat Minnesota angeschlossen.

Auf einer Pressekonferenz nach der Gerichtsentscheidung dankte Bundesanwalt Bob Ferguson ausdrücklich seinem Team, das „die letzten sechs oder sieben Tage wortwörtlich rund um die Uhr“ gearbeitet habe, besonders seinem jungen Rechtsferenten Noah Purcell, der die Klage vorgetragen hat und offenbar einen entscheidenden Beitrag zu diesem Sieg gegen den Präsidenten und für die Verfassung der Republik der Vereinigten Staaten von Amerika leistete. „Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?
20.11.2016 Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex
03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Und deren Folgen.

Zusammenfassung

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab. „Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt“ weiterlesen