Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: „Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex“ weiterlesen

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung

Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen.

Analyse und Einleitung

Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc.

Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch schreiben wird) bei diesen Vorgängen zu verstehen, bedarf es neben dem „big picture“ auch der Beleuchtung einzelner Teile des Puzzle.

Eines dieser Puzzleteile ist die Geschäftsordnung des Bundestages und wie sie zustande kam. „Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied“ weiterlesen

„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.

Wie den Radio Utopie Leserinnen und Lesern bekannt, ist das B.N.D.-Gesetz das Produkt eines regierungsinternen Machtkampfes. Kanzleramtsleiter Peter Altmaier, der schon im Sommer 2015 plötzlich Ärger vom Apparat und seiner Presse bekommen hatte, nachdem er von einem „Eigenleben“ des Bundesnachrichtendienstes gesprochen hatte, stellte im Januar 2016 eine „weltweit einmalige Regelung“, ein „Kontrollrecht des Bundestages“ (!) über den geheimdienstlichen Komplex in Aussicht. „„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat“ weiterlesen

Terrorkrieg: Türkei, Deutschland, Syrien – ein Überblick

Geheimdienst-Apparate in Türkei und Deutschland weiter ohne Opposition. Geheimdienstchef und faktischer Machthaber in der Türkei Hakan Fidan weiter im Amt, neues Attentat auf Kurden. U.S.A. drohen Syrien offen mit Angriffskrieg, benutzen in Syrien von U.S.-Zentralkommando geführte kurdische Verbände.

Nach dem Scheitern des offenkundig vom „Westen“ insgesamt und operativ mutmaßlich vom U.S.-Zentralkommando (Centcom) gestützten Militärputsches in der Türkei, hat diese die U.S.-Hegemonie (Nordatlantikpakt, „Europäische Union“, etc) faktisch verlassen. Nichtsdestotrotz bleibt der „neben Erdogan als der mächtigste Mann im Staat“, M.I.T.-Präsident Hakan Fidan, weiter im Amt, obwohl er für Nichtblinde die operative Schlüsselfigur des Militärputsches repräsentiert.

Informationsindustrie und etablierte Massenmedien, explizit in der Berliner Republik, versuchen alles um die tatsächliche Entwicklung zu verschleiern. Und weder in der angeschlagenen, aber sich für eine Reform der von der Militärdiktatur im Jahre 1980 erlassenen Verfassung gerade aufstellenden Republik Türkei, geschweige denn in der Berliner Republik, gibt es irgendeine Opposition gegen den Geheimdienste-Apparat, obwohl sich dieser unleugbar massiv in die Regierungspolitik einmischt und im Zuge des fünfzehnjährigen weltweiten Terrorkrieges ein Eigenleben führt. „Terrorkrieg: Türkei, Deutschland, Syrien – ein Überblick“ weiterlesen

Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“

Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.

Nach dem gestrigen Attentat in Ansbach, dem vierten „Vorfall“ innerhalb einer Woche in Deutschland (Würzburg, München, Reutlingen, Ansbach), was der Autor dieses Artikels bereits nach dem ersten „Vorfall“ in Würzburg „als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik“ beschrieb, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute wieder eine Pressekonferenz gegeben.

Der Mitschnitt dieser Pressekonferenz – zumindest Franz Kafka wäre vor Freude in die Luft gegangen – wurde durch „Phoenix“ leider nur unvollständig ins Netz gestellt. Und bemerkenswerterweise wurde die Aufzeichnung auch noch an entscheidener Stelle geschnitten. „Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun““ weiterlesen

Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei

Bayerns Innenminister Herrmann fordert in einem heute erschienenen, aber vor dem „Amoklauf“ in München geführten Interview genau das, was laut Bundesverteidigungsministerin Leyen in München kurz bevor stand: den Bundeswehreinsatz im Inland als Ordnungsmacht, unter „Oberhoheit“ der Polizei. „Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei“ weiterlesen

Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland

Von der Leyen: Bundeswehr in München war „in Bereitschaft versetzt“, Militäreinsatz im Innern stand bevor

Zur Sitzung des Bundessicherheitsrates nach dem gestrigen Attentat in München veröffentlichte Radio Utopie heute um 10.32 Uhr den Artikel „Der heimliche ´Spannungsfall´ und die ´Notstandsgesetze´ des Nordatlantikpakts in Deutschland“. In diesem verwiesen wir u.a. auf die verfassungsrechtliche Option unter Berufung auf den durch die „Notstandsgesetze“ von 1968 ins Grundgesetz eingefügten Artikel 87a die Bundeswehr im Innern als Ordnungsmacht einzusetzen – wohlgemerkt, nur zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.

Nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates bestätigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen über die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unsere Mutmaßung; die Regierung erwog gestern einen entsprechenden Einsatz des Militärs im Innern.

Mit welchem Recht sie das hätte tun wollen, das sagte die Regierung nicht. Man darf mutmaßen: unter Bezug auf den am 17. August 2012 öffentlich gemachten BESCHLUSS (!) 2 PBvU 1/11 des Bundesverfassungsgerichts, was aus ästhetischen Gründen hier nicht weiter kommentiert werden soll.

In der Sache ordnet dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Attentat unter „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (!) ein, interpretiert daraus den „Katastrophennotstand“ und daraus wiederum das Recht der Regierung im Falle des Falles – unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a – unter Bezug auf Artikel 35 Grundgesetz das Militär im Innern einzusetzen. „Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland“ weiterlesen

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Nach dem Attentat in München tagt heute der Bundessicherheitsrat. Diesbezüglich ist es für alle in der Republik wichtig ein paar Dinge auf dem Schirm zu haben. Folgende gehören dazu.

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“). „Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland“ weiterlesen

Nizza-Attentat: Wenn die Justiz dem Bürgermeisteramt befiehlt, 24 Stunden Aufzeichnungen zu zerstören

Es folgt die Übersetzung eines Artikels der französischen Zeitung „Le Figaro“ vom 21. Juli 2016.

Nach Information des Figaro ist am Mittwoch, den 20. Juli eine dringende gerichtliche Anforderung an das städtische Überwachungszentrum von Nizza ergangen. Die Pariser Staatsanwaltschaft bringt ihre Besorgnis der „unkontrollierten Verbreitung dieser Bilder“ zur Sprache. „Nizza-Attentat: Wenn die Justiz dem Bürgermeisteramt befiehlt, 24 Stunden Aufzeichnungen zu zerstören“ weiterlesen

B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?

Das neue B.N.D.-Gesetz ist zwar in den Bundestag eingebracht, aber nicht beschlossen, sondern bis nach der „Sommerpause“ der parlamentarischen Demokratie verschoben worden.

Ein paar Hintergründe.

Das parlamentarische System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes der Republik erschafft zwei Kammern, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. Die erste Kammer ist der Bundestag. Dieser wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Die zweite Kammer ist der Bundesrat. Dieser wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus den Landesregierungen der Bundesländer zusammen. Die Landesregierungen werden ebenfalls nicht gewählt, sondern lediglich der Ministerpräsident / die Ministerpräsidenten und zwar vom Landesparlament. Anschließend ernennt der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin die MinisterInnen.

Im Bundesrat nun ist die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ an zehn von sechzehn Landesregierungen in den Bundesländern beteiligt. Damit läuft in der Länderkammer Bundesrat nichts gegen sie.

Diesen Freitag (8. Juli) nun winkten die „Grünen“ im Bundesrat das staatliche „Anti-Terror-Paket“ durch, nachdem sie es am 24. Juni im Bundestag nach der üblichen Oppositions-Simulation noch abgelehnt hatten.

Im Bundestag wiederum stand am gleichen Freitag das neue B.N.D.-Gesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“) auf der Tagesordnung, welches laut einem Statement von Klaus Landefeld aus der Betreibergesellschaft des größten Internetknotens auf dem Planeten, dem DE-CIX in Frankfurt,

„erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt“

Dieses neue B.N.D.-Gesetz wurde am Freitag im Bundestag aber lediglich in erster Lesung behandelt. Damit hat der Bundestag den eigentlichen Beschluss um mindestens zwei Monate vertagt, bis das insgesamt nur rund fünf Monate im Jahr überhaupt aktive Parlament wieder arbeitet, nämlich im September.

Warum? „B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?“ weiterlesen