Schach dem Neoconopticon

Klarer Blick

Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I.. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.

Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“, sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung des Neoconopticon dienen sollen.

In bald zwei Jahren „Snowden-Enthüllungen“ ist nichts besser geworden. Stattdessen wurde unsere Republik außer Funktion gesetzt. In der nun anstehenden Arie von weiteren „Enthüllungen“ gibt es ein paar Dinge, die alle Bürgerinnen und Bürger in der Republik Deutschland nicht aus den Augen lassen sollten, keine Sekunde lang. „Schach dem Neoconopticon“ weiterlesen

„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung“

Bürgerrechtler, Abgeordnete, Presse, Anwälte, 80 Millionen Menschen sehen in der Spionage-Affäre um den Bundesnachrichtendienst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zustandsbericht einer surrealen, kafkaesken Republik außer Funktion.

Am 11. April 2015, bald zwei Jahre nach den ersten Veröffentlichungen der Unterlagen von Agent Edward Snowden im Außendienst, konstatierte Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org:

„Die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg“

Anderthalb Jahre zuvor hatte das Innenministerium vom damaligen geschäftsführenden Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und seinem Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, bereits tief in die Edathy-Affäre eines sich entpuppenden Tiefen Staates verstrickt, eine „Wunschliste“ in die laufenden Koalitonsverhandlungen eingebracht. „„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung““ weiterlesen

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.

Wie Radio bereits berichtete, verfügte die Regierung bereits am 18. Mai 1995 in der Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung (FÜV), dass “jeder, der eine Fernmeldeanlage, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, betreibt..die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” durch den Staat zu ermöglichen hat – durch in den eigenen Anlagen eingebaute “technische Schnittstellen”. Das betraf in 1995 primär die gerade entstaatlichte bzw kommerzialisierte Deutsche Bundespost (heute: Deutsche Telekom AG) als damals einzigen Versorger (“Provider”) von Telefon und Frühform von Internet.

Die der FÜV nachfolgende Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), in erster Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt, wurde ab 2002 zwecks einer „Strategischen Überwachung der Telekommunikation“ durch Bundesnachrichtendienst bwz Regierungsbehörden erweitert.

„Überwachung“ von Telekommunikation ist diesbezüglich als Kopieren, mithin als Spionage zu verstehen.

Wie nun die Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Juli 2006 in einem Gutachten (hier gespiegelt) für den „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten“ (V.A.T.M.) feststellt, verfügte die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung TKÜV nun ausdrücklich auch die „Überwachung“ der Netzknoten vom Internet, auch genannt „Auslandsknoten“ oder „Auslandsköpfe“: „Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland““ weiterlesen

„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012

Wir berichteten gestern erneut über die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), deren erste Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt wurde. Die seitdem mehrfach verschärfte TKÜV, die in 2002 für die „strategische Überwachung der Telekommunikation“ durch den Bundesnachrichtendienst erweitert worden war, gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Neben allen großen Telekommunikations-Konsortien wie Internetprovidern und Telefongesellschaften müssen auch die Betreiber von „Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen“ (§ 3 TKÜV) technische Einrichtungen zum Kopieren der transportierten Telekommunikation durch die „berechtigten Stellen“ installieren, namentlich den Bundesnachrichtendienst, dem eine „vollständige Kopie der Telekommunikation“ (§ 27 Abs. 2 TKÜV) zu übergeben ist. Zu diesem Zweck haben neben allen anderen Telekommunikations-Konsortien haben  auch die Betreiber von Netzknoten / Internetknoten

“die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen”

Wie wir nun gestern berichteten, fragte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 17/9305) am 13. April 2012 die Bundesregierung (Frage 16a): „„Verquirlter Irrsinn“: MdB Notz zu Radio Utopie Bericht über „Einsichtnahme“ des Bundestages in Kopieren des B.N.D. an Netzknoten im Jahre 2012“ weiterlesen

Kaum elf Jahre später: U.S.-Gericht ordnet Veröffentlichung der Abu Ghraib-Fotos an

Seit über zehn Jahren befindet sich die Menschenrechtsorganisation ACLU seit dem Auftauchen der ersten Bilder von Misshandlungen von Häftlingen während der Kriege im Irak und in Afghanistan unter Berufung auf den Freedom of Information Act (FOIA) im Rechtsstreit mit der Regierung der U.S.A., um mit diesen Beweismitteln die Foltermethoden gegen Gefangene in dem Gefängnis Abu Ghraib im Irak zu untersuchen.

Am Freitag, dem 20.März 2015, am Vorabend des 12.Jahrestags der Invasion der U.S.-Truppen in den Irak, der von landesweiten Protesten einschlieslich vor dem Weissen Haus begleitet wird (Drohnenleitzentrale: Blockade des U.S.-Luftwaffenstützpunkts Hancock Field mit Büchern), gab U.S.-Bundesrichter Richter Alvin Hellerstein vom U.S. District Court for the Southern District of New York das Urteil bekannt. „Kaum elf Jahre später: U.S.-Gericht ordnet Veröffentlichung der Abu Ghraib-Fotos an“ weiterlesen

Die Schonfrist für den B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist endgültig abgelaufen

Eine kleine Beratung für den #NSAUA.

Nach einem Jahr hat der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss, der sich erst ein Dreivierteljahr nach Veröffentlichungen der „Snowden-Enthüllungen“ in der Republik außer Funktion überhaupt gründete, kein Ergebnis vorzuweisen. Zeugen kann der Untersuchungsausschuss nicht vor Ort verhören. Kontrollen in den parlamentarisch „kontrollierten“ Bundesbehörden, die zudem einer Untersuchung unterliegen, kann er nicht durchführen. Er bekommt noch nicht einmal Zugang. Akten bekommt er von denen, die er „kontrollieren“ soll. Sind diese Akten – nach eigenem Bekunden – offensichtlich manipuliert, unternimmt er effektiv nichts dagegen.

Darin wenigstens haben die Abgeordneten des Bundestages, gerade die aus der „Opposition“, einige Erfahrung. „Die Schonfrist für den B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist endgültig abgelaufen“ weiterlesen

Gegen den Bleiernen Vorhang der Stille: Internationaler Strafgerichtshof zu C.I.A.-Folterbericht

Offensichtlich herrscht die internationale stillschweigende Übereinkunft, den Folterbericht der C.I.A. zu ignorieren. Aber es gibt noch ein Tribunal in Den Haag, mit dem zu rechnen ist.

Es gibt keine öffentlichen Diskussionen und Auswertungen zu dem Folterbericht der C.I.A. Jahrelang wurde die Veröffentlichung des Inhalts der Akten von Betroffenen und Menschenrechtsorganisationen über ihre Anwälte eingefordert. Die Straflosigkeit für die beteiligten Täter ist ein Merkmal faschistischer Politik. Kein Innenministerium sämtlicher Regierungen hat den Staatsanwälten Anweisungen erteilt, Untersuchungen einzuleiten, die eine Beteiligung von eigenen Staatsbürgern und Behörden sowie verschwiegene Kenntnisse über die Vorgänge an den Verbrechen untersucht. „Gegen den Bleiernen Vorhang der Stille: Internationaler Strafgerichtshof zu C.I.A.-Folterbericht“ weiterlesen

Ex-C.I.A.-Agent John Kiriakou ist in Freiheit. Jetzt ist der komplette Folterbericht nächster Kandidat.

Nach Veröffentlichung eines kleinen Teils des Folterberichts erhob sich die Forderung nach der vollständigen Version. Zu gross war das Entsetzen der Weltöffentlichkeit über den Inhalt. Aus Gründen der nationalen Sicherheit wird dieser Bericht bis heute unter Verschluss gehalten.

Gleichzeitig erhoben sich vermehrt Stimmen, die sich für inhaftierte Whistleblower einsetzten und ihre Rehabilitation forderten. Besonders der Fall John Kiriakou, der wegen Verrats an die Presse zu einer Gefängnishaft von dreissig Monaten verurteilt wurde, erregte wieder die Aufmerksamkeit. „Ex-C.I.A.-Agent John Kiriakou ist in Freiheit. Jetzt ist der komplette Folterbericht nächster Kandidat.“ weiterlesen

Dresden: Innenminister wollen „Ursprungsfassung“ von Meldung ausländischer Spione sehen

Affäre um Außerkraftsetzung der Verfassung in Dresden im Zuge angeblicher Attentats-Drohungen gegen die „Pegida“-Demonstration weitet sich aus.

Wie berichtet, hatten am Sonntag Mittag zuerst die „Pegida“-Organisatoren ihre für Montag (19.) geplante Demonstration wegen einer „konkreten Bedrohungslage gegen ein Mitglied des Orgateams“ abgesagt. Kurz danach verfügte die Polizeidirektion Dresden „basierend auf Informationen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen“ in der gesamten Stadt für Montag ein Demonstrations- bzw Versammlungsverbot verfügt. Gegen Sonntag Abend berichtete dann der „Spiegel“, dass bei “deutschen Sicherheitsbehörden” “Hinweise” von “mehreren ausländischen Nachrichtendiensten” auf “mögliche” Attentate in der Republik eingegangen seien, die als “mutmaßliche Ziele” dieser Attentate die Hauptbahnhöfe von Berlin und Dresden benennen würden. Zitat “der Spiegel”:

“Zudem fingen ausländische Geheimdienste Kommunikationsinhalte namentlich bekannter, international agierender Dschihadisten ab. Diese hätten mögliche Anschläge auf die wöchentlichen Aufmärsche der antiislamischen Pegida-Bewegung diskutiert.”

Man beachte die Mehrzahl. Ausdrücklich war in der „Spiegel“-Meldung von „mehreren ausländischen Geheimdiensten“ die Rede. „Dresden: Innenminister wollen „Ursprungsfassung“ von Meldung ausländischer Spione sehen“ weiterlesen

Amerikas letzte Hoffnung: ein Mann

Ehemalige führende Geheimdienstmitarbeiter, die sich in der Gruppe Veteran Intelligence Professionals for Sanity (VIPS) zusammengeschlossen haben, schreiben einen offenen Brief an U.S.-Senator Mark Udall mit der Erwartung, dass der Senator Mut und Gewissen zeigt, seinen Worten Taten folgen zu lassen. Udall soll unverzüglich den kompletten Folterbericht Kraft seiner Immunität veröffentlichen bevor er im Januar 2015 aus dem Amt scheidet.

Nach Veröffentlichung des auf ein paar hundert Seiten stark gekürzten und geschwärzten Folterberichts der C.I.A., dessen Veröffentlichung lange Zeit zuvor gefordert und dessen Erscheinen immer wieder sabotiert wurde, stellte sich weltweites Entsetzen über die tatsächlichen Grausamkeiten der Details ein.

Doch wo bleiben die Anklageerhebungen der Justiz, die Verfolgung der an den Verbrechen Beteiligten und deren Vorgesetzten? „Amerikas letzte Hoffnung: ein Mann“ weiterlesen