Rüstungsmarkt Polizei
Im ersten Teil erfolgt eine grundlegende Einordnung des „Rüstungsmarkts Polizei“ und eine Übersicht zur aktuellen Beschaffung von gepanzerten Fahrzeugen.
Im ersten Teil erfolgt eine grundlegende Einordnung des „Rüstungsmarkts Polizei“ und eine Übersicht zur aktuellen Beschaffung von gepanzerten Fahrzeugen.
Vom 16. bis zum 18. Februar 2018 versammelten sich wieder einmal „Entscheidungsträger“ aus Politik, Wirtschaft und Militär zur alljährlichen Münchner Sicherheitskonferenz. Auf den etwa 40 Panels und Vorträgen ging es natürlich um alles Mögliche. Dennoch kristallisierten sich über die Tage vor allem drei zentrale Befunde beziehungsweise daraus abgeleitete Forderungen heraus, die auf der Konferenz selbst wie auch in der medialen Aufbereitung die zentrale Rolle spielten: Erstens wurde diagnostiziert, dass sich die weltpolitischen Konflikte bedrohlich zugespitzt hätten, wobei nicht zuletzt der Auftritt des kommissarischen Außenministers Sigmar Gabriel verdeutlichte, weshalb dies der Fall ist. Zweitens wurde dies mit einem Plädoyer für eine „beherzte“ Aufrüstung der Europäischen Union verknüpft, um sich in diesen neuen Großkonflikten behaupten zu können – am Rande wurden dabei auch die Rahmenbedingungen des künftigen transatlantischen Verhältnisses mitverhandelt. Und schließlich ging es drittens darum, dass hierfür ganz generell, aber ganz besonders von Deutschland erheblich mehr Mittel in den Militärbereich investiert werden müssten, als es die happigen Steigerungen im Entwurf eines Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ohnehin bereits vorsehen.
In der zweiten Jahreshälfte 2017 schaffte es das Spezialeinsatzkommando (SEK) Sachsen mehrfach in die bundesweiten Schlagzeilen. Während die sächsischen Polizeikrieger für ihren Einsatz im Hamburger Schanzenviertel während des G20 kaum Kritik einstecken mussten, schlugen die Wellen in zwei Skandalen um die Verwendung rechter Symbole in der Truppe im September und Dezember umso höher. Die Gemeinsamkeiten der drei betreffenden Einsätze, die Militarisierung der Polizei, die Verwendung der neuen Rüstungsgüter zur Demonstrations- und Aufstandsbekämpfung und eine zunehmend autoritäre Stimmung im gesamten Sicherheitsapparat werden allerdings weitestgehend ausgeblendet.
Wenn nun die Bundesregierung behauptet, sie könnte keine völkerrechtliche Einordnung des türkischen Einmarsches vornehmen, verweist das darauf, dass sie selbst und im Rahmen von EU und NATO die Gültigkeit des Völkerrechts in Bezug auf Syrien schon zuvor kontinuierlich und systematisch negiert hat. Das begann bereits mit der quasi-Anerkennung einer Exilregierung und der Unterwanderung von Souveränitätsrechten des syrischen Staates, zunächst bei humanitärer Hilfe, später auch bei Waffenlieferungen. Im Mai 2013 hat sie die Aufhebung der EU-Sanktionen gegenüber Syrien mitgetragen, um Waffenlieferungen Frankreichs und Großbritanniens an Aufständische zu ermöglichen. Bereits nach den ersten Zwischenfällen an der Grenze zur Türkei hat sie sich hinter die türkische Lesart gestellt, dass dies einen Angriff auf die Türkei darstellen und militärische Gegenmaßnahmen rechtfertigen würde, u.a. nachdem die Türkei im Oktober 2012 Konsultationen nach Artikel vier des NATO-Vertrages beantragt hatte. Darauf folgte die von der NATO koordinierte Stationierung deutscher Patriot-Luftabwehrsysteme in der Türkei.
Eine Petition vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an Frau Katrin Göring-Eckardt, Herrn Christian Lindner und Herrn Cem Özdemir
Das Kommando Spezialkräfte (KSK) sucht momentan nach einem neuen Übungsgelände für Fallschirmsprünge.
Demgegenüber wurde über den Tod eines Rekruten nach einem „Eingewöhnungsmarsch“ ausführlich berichtet. Anhand der dabei zutage getretenen Informationspolitik lässt sich jedenfalls nachweisen, dass die Aufarbeitung alles andere als offen und transparent erfolgt und es fast so scheint, als würden gezielt falsche Hinweise gegeben.
“Schlafen verboten” heißt die neue polizeiliche Devise und erinnert doch so hautnah an die weltweite Realität: während die Handvoll Profiteure schlemmen, schlummern und konferieren, müssen 65 Millionen Geflüchtete jederzeit fürchten, dass die willigen Gewalten ihnen Zelt oder Schlauchboot unter dem Hintern wegreißen…
Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.
Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die europäische Sicherheitsbranche sind maßgeblich an dieser Entwicklung beteiligt. Die EU treibt nicht nur selbst eine rasante Vergrenzung entlang ihrer Außengrenzen voran, sondern forciert auch eine stetige Grenzvorverlagerung, die mit einem Technologietransfer an repressive Staaten einhergeht und dort für eine effizientere Kontrolle nach innen eingesetzt werden kann.