Gifteinsatz verstößt gegen Bundesnaturschutzgesetz
„Die Auswirkungen auf die lokale Population der Tagfalterfauna inklusive der streng geschützten Arten, sowie die Population der streng geschützten Ordensbänderarten wurden nicht betrachtet. Entweder ist somit die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ergangen oder es liegt überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in diese Artengruppen vor.“
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