Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese…

#VierkommaNichts: A.f.D. in der „politischen Stimmung“ bei 11 % – das sind 7 % zuviel

Statusbericht Aktion VierkommaNichts: die „Alternative für Deutschland“ unter die Fünf-Prozent-Hürde zu versenken In der aktuellen (13.5) Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen („ZDF Politbarometer“), für die vom 10.-12.Mai 1263 Personen befragt wurden, beziffert diese die Parteiorganisation „Alternative für Deutschland“ in ihrer „Projektion“ einer Bundestagswahl bei 13 Prozent, plus 1 Prozent. In der „politischen Stimmung“ dagegen, welche heute so seltsam unter den allgemeinen Mähdientisch fällt, kommen die Wahl-Gurus des Staatsfernsehens aber nur auf 11 Prozent, plus 2 Prozent. Das nun sind 7 Prozent zu viel.

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