BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Während der Staat weiter die Republik durch Uminterpretation der Verfassung zersetzt, leiden Öffentlichkeit und Bürgerrechtler offensichtlich unter einer sie gefährdenden Wahrnehmungsstörung.

Wie wir in dieser Artikelserie bereits am 19. Januar dokumentierten, interpretierten die nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König, Ulrich Maidowski in ihrem am 15. November veröffentlichten Beschluss 2 BvE 2/15 aus Artikel 44 Grundgesetz eine „Viertelminderheit als organisatorisch verfestigte selbstständige Teilgliederung des Deutschen Bundestages mit eigenen verfassungsrechtlichen Rechten“. „BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos“ weiterlesen

Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht

Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschämende, lächerliche Farce. Warum beschädigt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative für Deutschland“ bald über die 15-Prozent-Marke?

Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen würden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat,
2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ irreparabel beschädigen und als Heuchler entlarven würden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfähige Untertanen erklären müssten, warum Staat und Regierung doch nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie Europäer sind. „Warum die Landesregierung Bayern keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung einreicht“ weiterlesen

Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen. „Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen“ weiterlesen

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung und Verletzung ihre eigenen jeweiligen Rechte nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen. Etwa Dienstvorschriften der Geheimdienste, welche diese für so „ziemlich alles“ ermächtigt, oder das Bundeskriminalamtgesetz, gegen dessen Neufassung und Ermächtigung des B.K.A zur Geheimpolizei vor über sechs Jahren der ehemalige Innenminister Gerhart Baum Verfassungsklage einreichte, die vom Bundesverfassungsgericht bis heute verschleppt wird und nun ganz niedergeschlagen werden soll.

Dieses in der Republik nicht sonderlich gut bekannte Verfassungsrecht von Landesregierungen und einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages, Aktivitäten und Gesetze von Regierung und Staat auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, ist von den Wortnebelwerfern der etablierten Justiz „abstrakte Normenkontrolle“ getauft worden. Dabei handelt es sich schlicht um ein Verfassungsrecht. „Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung“ weiterlesen