Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von mehr Demokratie

Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.

Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu wollen.

EU-Vertragsänderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefährdet Demokratie und Menschenwürde

Bürgerrechtlerin kündigt Verfassungsbeschwerde an und fordert öffentliche Debatte Am 25.03.2011 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine neue Verfassungsbeschwerde angekündigt gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Denn dieser enthält eine extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschränkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-Ermächtigung für Mechanismen

Bundestag unterwirft Banken, IWF, EFSF, ESM, EU und Merkel dem Grundgesetz

Am morgigen Donnerstag, dem 17.März 2011, ändert das deutsche Parlament in Punkt 11 seiner Tagesordnung das zwar real, aber nicht auf der Basis von Recht und Gesetz existierende Machtgefüge auf dem Planeten Erde. Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP unterwirft das deutsche Parlament seine ausführende Kanzlerin Angela Merkel, die Banken, die „Europäische Zentralbank“