Bei amtlichen Vermerken des Kanzleramts an Pofalla und die Kanzlerin haben wir hilfreiche Entschwärzungen in Händen, die unsere Position erhärten – SWR-Landesschau, Stuttgarter Zeitung und andere Medien haben darüber Anfang Juli berichtet. Auf die neue Lage gestützt hatten wir am 29. Juni auf 23 Seiten eine erneute Strafanzeige gegen die Bahnvorstände , zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler und weitere Tatverdächtige erstattet. Kronzeuge Kanzleramt.
Was tat daraufhin die Berliner Staatsanwaltschaft? Sie kam zu einer zwiespältigen „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“. Sie hat die brisante neue Strafanzeige innerhalb von nur 16 Tagen mit wenigen Zeilen abgebügelt: Die neuen Unterlagen aus dem Kanzleramt ließen – ich zitiere –
„nichts dafür ersehen, dass den Beteiligten an der Aufsichtsratssitzung vom 5. März 2013 bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung“.