Verfassung NRW: Grosskonzerne mit Monopolstellung in Gemeineigentum überführen
AKW Brokdorf Blockade – Trailer – aus dem Jahr 2041 Aus aktuellem Anlass der Atomlaufzeitverlängerungserklärungen der Bundesregierung sollte Artikel 27. (1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden. der Verfassung von Nordrhein-Westfalen etwas mehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und die Diskussionen darüber geführt werden, ob die Atomkraftlobby der Regierung Diktate und Drohungen zu dem Atomausstieg vorschreiben kann, wie bisher geschehen ist.
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