Laut Verfassung verfügt der Präsident der Republik Albanien über mehr Macht als es in unserer Republik der Fall ist. Neben seinem repräsentativen Aufgabenbereich ist er automatisch Präsident des Hohen Justizrates und übt die Kontrolle gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten – diesen ernennt er auf Vorschlag des Parlaments – über die Armee des Landes aus.
Umso gewichtiger ist die Blockade des amtierenden Staatspräsidenten Bujar Nishani (Demokratische Partei Albaniens) mit der Verweigerung seiner Unterschrift unter ein neues Videoüberwachungsgesetz am Montag, dem 4.April 2016 unter Berufung auf den Artikel 35 der eigenen Verfassung und den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Privatsphäre, welches ansonsten ratifiziert worden wäre. Ausserdem gebe es keine Garantie wie die persönlichen Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind, so der Präsident. „Albanien: Präsident blockiert neues Überwachungsgesetz“ weiterlesen