Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Stellungnahme der A.f.D. Niedersachsen zu den gefälschten Schreiben

Anmerkung der Redaktion: Aus unserer Sicht ist die Parteiorganisation „Alternative für Deutschland“ (A.f.D.) ein Haufen Barbaren und Egoisten. Unsere Argumente gegen diese Partei haben wir hier veröffentlicht. Wir wollen diese Partei auch weiterhin auf VierkommaNichts bringen und damit unter die Fünf-Prozent-Hürde – aber nicht durch Betrug und Sabotage an dieser bereits gefährdeten zweiten deutschen Demokratie. Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich der gegenwärtigen Affäre um die gefälschten, als Schreiben der Landeswahlleiterin von Niedersachsen getarnten Schriftstücke es sich in der Tat um einen Betrug an, nicht durch die A.f.D. Niedersachsen handelt. Wir halten die Darstellung der Führung des Landesverbandes dieser Partei hinsichtlich der Ereignisse für glaubwürdig. Deswegen veröffentlichen wir im Presse- und Bürgerportal deren Pressemitteilung.