„Hauptausschuss“: Wie der Bundestag in „neuer Staatspraxis“ erneut die Verfassung ignoriert

Obwohl das Grundgesetz dem Parlament die Einsetzung einer Geschäftsordnung und von sechs Ausschüssen diktiert, verweigert dies der Bundestag bei seiner konstituierenden Sitzung.

Stattdessen versucht die immer noch geschäftsführende Regierung aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ in „neuer Staatspraxis“ abermals, wie in 2013, die Installation eines dem Grundgesetz unbekannten Hauptausschusses, „einer Art Politbüro“. Und das gesamte Parlament, alle Parteien und Abgeordneten, wahrt darüber bei der ersten Sitzung Stillschweigen.

Republik außer Funktion

Kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ agiert mehr als solches. Regierung, Parlament und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Deutsche Waffen und Soldaten ziehen in die Ukraine und den Irak, deutsche Söldner unter Ausbildung von C.I.A. und Bundesnachrichtendienst in den Syrien-Krieg. Die Republik ist von den Staatsorganen und Staatsparteien, nach einem über Jahrzehnte andauernden schleichenden Prozess, seit anderthalb Jahren vor aller Augen außer Funktion gesetzt worden.

Eine unvollständige Zusammenfassung.

„Rechtsstellungskommission“ des „Ältestenrates“: Bundestag plant 5-jährige Republikflucht

Der Bundestag plant eine Verfassungsänderung für eine ihm genehme „Wahlperiode“ von 5 Jahren. Organisiert wird dies in Strukturen, die einem Tiefen Staat im Staate gleichen und in denen die Kader aller seit Jahrzehnten etablierten Parteien aktiv oder passiv kollaborieren.