Dieser Artikel verteilt Fusstritte.
Obwohl das Grundgesetz dem Parlament die Einsetzung einer Geschäftsordnung und von sechs Ausschüssen diktiert, verweigert dies der Bundestag bei seiner konstituierenden Sitzung.
Stattdessen versucht die immer noch geschäftsführende Regierung aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ in „neuer Staatspraxis“ abermals, wie in 2013, die Installation eines dem Grundgesetz unbekannten Hauptausschusses, „einer Art Politbüro“. Und das gesamte Parlament, alle Parteien und Abgeordneten, wahrt darüber bei der ersten Sitzung Stillschweigen. „„Hauptausschuss“: Wie der Bundestag in „neuer Staatspraxis“ erneut die Verfassung ignoriert“ weiterlesen