Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.
Ganz im Gegenteil.
Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer (oben v.l.n.r.) sind die Mitglieder des obersten de-facto Geheimgerichts des Republik: der Kommission „G 10“. Gewählt wird die G 10-Kommission vom „Parlamentarischen Kontrollgremium“.
Geschaffen wurden diese beide bizarren Gremien (seinerzeit unter anderem Namen) durch das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) vom 24. Juni 1968, welches die Gewaltenteilung bezüglich Grundrecht Artikel 10 ausdrücklich außer Kraft setzte, sowie nachfolgend durch das ausführende „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ vom 13. August 1968 (hier als PDF gespiegelt).
Zu den Mitgliedern der G 10-Kommission: „Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen“ weiterlesen