„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe für die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe.

Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro für die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern für Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat ließ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mündlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen.

Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht übertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche Auszüge erschienen beim BR überhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spärlich. „„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern““ weiterlesen

Versuch der Haushaltskontrolle: „Europäische Union“ spielt Sowjetunion

Die EU, ein 1992 nach dem Untergang der Sowjetunion geschaffenes und nie demokratisch durch die Völker legitimiertes Konstrukt aus Regierungsräten, Kommissaren und einer gewaltigen Plutokratie, hat soeben beschlossen, „wegen der Griechenland-Krise“ die Haushalte und Finanzen ihrer souveränen Mitgliedsstaaten kontrollieren zu können.

Das kann sie natürlich nicht. Und das wird sie auch sehr bald merken. „Versuch der Haushaltskontrolle: „Europäische Union“ spielt Sowjetunion“ weiterlesen

Macht das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur Zweckgesellschaft des Geldsystems?

Am 14.Mai trat der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, sein Amt an. Bundespräsident Horst Köhler, ehemals Präsident des „Internationalen Währungsfonds“ (IWF), versuchte vor den Augen der Öffentlichkeit den neuen Verfassungsgerichts-Präsidenten zur Bewilligung der in wenigen Tagen anstehenden neuen gigantischen Finanzermächtigung zugunsten des demokratisch nichtkontrollierten Geldsystems, seiner Banken, sowie der von ihr kontrollierten Währung „Euro“ zu erpressen. (Neues vom Hexer)

Am 21.Mai bewilligte das deutsche Parlament zur „Stabilisierung des Euro“ eine Finanzermächtigung in Höhe von insges. 148 Milliarden Euro zugunsten einer nicht näher definierten Zweckgesellschaft, über die noch nicht einmal ein Vertrag vorlag. (Die Bankenrepublik unterwirft sich erneut der Finanzindustrie).

Unmittelbar nach dieser vom Parlament bewilligten Finanzermächtigung wurden dagegen beim Bundesverfassungsgericht mehrere Anträge auf Einstweilige Anordnung gegen das finanzielle Ermächtigungsgesetz gestellt, u.a. von der Radio Utopie-Autorin Sarah Luzia Hassel-Reusing (AZ 2BvR 1183/10). Zuständig wurde der 2.Senat unter Vorsitz des neuen Präsidenten Voßkuhle. „Macht das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur Zweckgesellschaft des Geldsystems?“ weiterlesen