Es ist Republikparteitag

Der heutige Grüßaugust in Bellevue, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ist nach dem Zusammenbruch der scheinbar alternativlosen Machtarchitektur seiner Ewigen Kanzlerin genau in der Situation, in der ich ihn schon seit Jahrzehnten sehen wollte. Verzweifelt wendet er sich nun, bitte, bitte, an deren Ewige Partei, ohne sie allerdings beim Namen zu nennen: die immer noch unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ agierende GmbH, mit ihrem derzeitigen Geschäftsführer: Martin Schulz. Doch, irgendwie, eine „große Koalition“! Bitte, bitte! „Es ist Republikparteitag“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechnung ohne den Wirt

Eine Einschätzung zum heutigen Urteil 2 BvR 1390/12 des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich der behandelten Eilanträge gegen Begleitgesetze vom internationalen „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (Fiskalpakt), sowie zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM).

Gehen wir gleich in die Details. „ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechnung ohne den Wirt“ weiterlesen

Verfassungsgerichtspräsident: Grundgesetz ist EU-Recht übergeordnet

Bereits am Donnerstag, dem 1. März, wurde im Landtag des Bundeslandes Hessen auf Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner eine Veranstaltung abgehalten. Die Veranstaltung „Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der Europäischen Einigung“ traf mit 500 Teilnehmern auf durchaus großes Echo, wenn auch nicht in der Berichterstattung von Staatssendern und Informationsindustrie. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle konstatierte anlässlich dieses gesellschaftlichen Ereignisses ein paar Fakten, die Kanzlerin Angela Merkel am nächsten Tag wohl irgendwie vergessen zu haben schien. Diese saß nämlich freitags in Brüssel und verlor bei der Unterzeichnung ihres „Fiskalpakts“ durch den obersten EU-Regierungsrat kein Wort über ihren Chef und dessen Anweisungen.

Merkels Chef. Das ist das Grundgesetz. Wir verstehen uns. „Verfassungsgerichtspräsident: Grundgesetz ist EU-Recht übergeordnet“ weiterlesen

DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (II) : Gänsemarsch der Tontauben

DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (I) : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel

Von EU zur „Euro-Zone“, von „Union“ zu „Föderation“ von „Europa“ zu „Kerneuropa“. Teil 2 der Artikelserie zu einer orwellschen Wende der imperialen Nomenklatura und ihrer Geostrategen.

Am Sonntag, dem 30.Oktober veröffentliche ich auf Radio Utopie das „BULLETIN 3: Hilfestellung in Zeiten des Umbruchs“. Darin prognostiziere ich folgendes:

„Neuwahlen sollen “stabile Verhältnisse” bringen, soll heißen – die für Vollendung des Staatsstreichs gegen die Republik so herbei gesehnten neuen alten groß-koalitionären Gewohnheiten. Als nächster Schritt soll dann, in einem letzten, verzweifelten Akt gescheiterter Möchtegern-Putschisten und “Strategen” einer neuen Weltordnung, eine Volksabstimmung das Grundgesetz als Verfassung ablösen und durch eine neue Verfassung ersetzen, die als Rechtsordnung eines Bundesstaates der geplanten “Vereinigten Staaten von Europa” vorkonzipiert ist.

Startschuss dieses Programms wird vor dem am 3. November in Cannes beginnenden Gipfel der Zentralbanker und Regierungsleiter aus dem G20-Verbund eine bereits morgen urplötzlich ausbrechende erneute “Krise” des Kapitals sein. War es im September 2008 die im Jahre 1850 gegründete Bank Lehman Brothers, die als kleines Opfer des internationalen Banken-Kartells dessen Pläne voran brachte, wird es morgen ein anderes Konsortium sein, etwa MF Global, hervorgegangen aus der 1783 in London gegründeten Man Group.“

Tatsächlich bricht am nächsten Tag MF Global zusammen, das sich auf Derivate-Handel spezialisiert und mit Staatsanleihen europäischer Länder spekuliert hat und als Londoner Rechtsvertretung das Anwalts-Konsortium Weil, Gotshal & Manges LLP unterhält, ebenfalls Rechtsvertretung von Lehman Brothers Holdings Inc. (Wie prognostiziert: Opfer MF Global, neue “Krise” des Kapitals – Hintergründe)

In Athen kündigt, ebenfalls am Montag, in einem vermeintlichen plötzlichen Strategiewechsel Pasok-Premierminister Giorgos Papandreou eine Volksabstimmung über die diktierten Sparmaßnahmen gegen Griechenland an. (Hintergrund: Volksabstimmung in Griechenland soll neue Verfassung zugunsten des Euro-Systems erpressen)

An den „Märkten“ beginnt das übliche Geschrei. In Deutschland ein Gänsemarsch der Tontauben. „DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (II) : Gänsemarsch der Tontauben“ weiterlesen

Wie prognostiziert: Vosskuhle redet über Volksabstimmung, „neues Grundgesetz“, „europäischer Bundesstaat“

Im Zuge einer absehbaren Kampagne folgt im Gänsemarsch der EU-Antidemokraten ex-Kanzler Gerhard Schröder nun Verfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle, Ziehkind der SPD. Auch das folgt exakt meiner Prognose vom Sonntag.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle gestern im „Focus“:

„Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden. Das kann über eine direkte Abstimmung über einen vorher erarbeiteten Verfassungsentwurf geschehen oder über einen Konvent, der speziell dafür gewählt wird.“

„Wie prognostiziert: Vosskuhle redet über Volksabstimmung, „neues Grundgesetz“, „europäischer Bundesstaat““ weiterlesen

Neues vom Hexer

Wie unser Banken-Präsident Horst Köhler versucht, den neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle für den nächsten Hochverrat weich zu kochen.

Der Präsident der Republik, Horst Köhler, ehemals Präsident des „Internationalen Währungsfonds“ (IWF), macht Propaganda für die nächste Finanzermächtigung der Regierung über mind. 123 Mrd Euro. Gleichzeitig bedauert Köhler, dass immer mehr Parlamentarier gegen verfassungswidrige Gesetze beim Bundesverfassungsgericht klagen. Dass sie das deswegen tun, weil immer mehr verfassungswidrige Gesetze von einem korrupten und heruntergekommenen Parlament durchgewunken werden, vergaß Horst bei seinem Promo-Gig für die Finanzindustrie irgendwie zu erwähnen. Dabei trat er ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht auf, bei der Einführung des neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Vosskuhle. Köhler weiss, dass außer dem Bundesverfassungsgericht in den Verfassungsorganen niemand mehr willens und in der Lage ist den nächsten Hochverrat in Form eines Ausverkaufs der Republik an die Finanzindustrie zu stoppen. „Neues vom Hexer“ weiterlesen