Es ist Republikparteitag

Der heutige Grüßaugust in Bellevue, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ist nach dem Zusammenbruch der scheinbar alternativlosen Machtarchitektur seiner Ewigen Kanzlerin genau in der Situation, in der ich ihn schon seit Jahrzehnten sehen wollte. Verzweifelt wendet er sich nun, bitte, bitte, an deren Ewige Partei, ohne sie allerdings beim Namen zu nennen: die immer noch unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ agierende GmbH, mit ihrem derzeitigen Geschäftsführer: Martin Schulz. Doch, irgendwie, eine „große Koalition“! Bitte, bitte!

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechnung ohne den Wirt

Eine Einschätzung zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bezüglich der behandelten Eilanträge gegen Begleitgesetze vom internationalen „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (Fiskalpakt), sowie zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM).

Gehen wir gleich in die Details.