„In der konkreten Situation war es geradezu unsere Pflicht, uns dem Abriss des Nordflügels entgegenzustellen“
Dokumentation: Heute morgen verhandelte das Amtsgericht Stuttgart nach einem Strafantrag der Deutschen Bahn AG über fünf Aktivisten der Stuttgarter Bürgerbewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Den Aktivisten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hausfriedensbruch zur Last gelegt, da sie am 25. August 2010 den beginnenden Abriss des leeren Nordflügels vom Stuttgarter Hauptbahnhof durch eine Besetzung des Daches vom leeren Gebäude um einundzwanzig Stunden verzögert hatten. Hier die Einlassung eines der Angeklagten.
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