Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.
Im Sommer 1968 beschlossen Bundestag und Bundesrat von Westdeutschland mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit der damaligen „großen Koalition“ aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und C.S.U.“ unter Kanzler Georg Kiesinger, während des Faschismus im Auswärtigen Amt zuständig für die Koordination mit Joseph Goebbels´ Propagandaministerium, als „verfassungsändernder Gesetzgeber“ die „Notstandsgesetze“:
Das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“.
Was diese vor 48 langen Jahren verfügten Verfassungsänderungen bis heute tatsächlich bewirken, ist den Wenigsten bekannt. Und noch weniger bewusst. „Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968“ weiterlesen