Der Staatsstreich ist zum Stehen gekommen: Einzelheiten zu möglicher Volksabstimmung

Die gestrige Verhandlung der vom Bundesverfassungsgericht zugelassenen Eilanträge gegen die Begleitgesetze von ESM und Fiskalpakt – gerüchteweise wurden bestimmte Eilanträge schlicht nicht zugelassen – hat zunächst erst einmal folgenden Effekt: der seit dem Systemwechsel zur staatlich anerkannten „Systemrelevanz“ von Banken durch deren selbst inszenierte „Krise“ in September / Oktober 2008 begonnene Staatsstreich gegen die Demokratien im Einflussbereich von USA und „Europäischer Union“ ist in Deutschland zum Stehen gekommen.

In diesem Artikel sollen nun Einzelheiten und Taktiken der Akteure des (staats)kapitalistischen Staatsstreichs gegen Republik und Verfassung durch eine Volksabstimmung aufzeigen, die von hochrangigen Funktionären der Verfassungsorgane – darunter zwei Verfassungsrichter, Andreas Vosskuhle und Peter Michael Huber – bereits im Sommer 2011 ins Spiel gebracht wurde.

Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklärt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche Verträge, die „in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der Europäischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsändernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat äußerst weitreichende Konsequenzen.