Erneut Antrag auf Verfassungsänderung Artikel 93 im Bundestag: Gesetzentwurf liegt vor
Nach dem am 29. März wieder von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzten „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ bringen heute die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erneut ein Verfassungsänderungsgesetz Betreff Artikel 93 Grundgesetz in den Bundestag ein. Der Gesetzentwurf, laut Datum erst vorgestern erstellt, sieht einen Artikelzusatz 4c vor, der Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht gewährleistet.
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