Erneut Antrag auf Verfassungsänderung Artikel 93 im Bundestag: Gesetzentwurf liegt vor

Nach dem am 29. März wieder von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzten „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ bringen heute die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen erneut ein Verfassungsänderungsgesetz Betreff Artikel 93 Grundgesetz in den Bundestag ein. Der Gesetzentwurf, laut Datum erst vorgestern erstellt, sieht einen Artikelzusatz 4c vor, der Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht gewährleistet.

Affäre um geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages

Am 22. März beschloss im Bundestag der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Geschäftsordnungs-Ausschuss) nach einer „Prüfbitte“ des Ältestenrats eine äußerst weitreichende Änderung der Geschäftsordnung im Bundestag. Diese soll am 26. April im Bundestag abgesegnet werden. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat bereits eine Verfassungsklage dagegen angekündigt.

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Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

Für Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Änderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle über das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „Führung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die Gesetzentwürfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten müssen.

In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden.