Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?

Autor: Thomas Mickan

Der Fall Thomas H. geht zum Europäischen Gerichtshof

In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen (ausführlich siehe IMI-Standpunkt 2018/009). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.

Seit nun drei Jahren kämpft Thomas H. sich durch den Dschungel der Gerichte, weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm. Sein Argument: Es darf nicht sein, dass eine staatliche Institution Werbung für den Dienst an der Waffe durchführt und ein öffentlicher Protest hier nicht möglich sei. „Bundeswehrmessen: Wann darf demonstriert werden?“ weiterlesen