Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Paris: „Das ist für den Syrien-Krieg!“ – äh, Moment mal..

Ein Angreifer vor der Pariser Kathedrale Notre-Dame schlägt mit einem Hammer auf einen Polizisten ein. Anschließend melden die Behörden, er habe seinen Ausweis dabei gehabt, sich als Soldat des „Islamischen Staates“ bezeichnet und bei seinem aufsehenden Angriff vor den so nebensächlichen Parlamentswahlen in vier Tagen gerufen „Das ist für Syrien!“.

Beachtlich, wenn man bedenkt dass die französische Regierung unter Präsident Francois Hollande und ihrem Wirtschaftsminister Emmanuel Macron, heute Hollandes Tronerbe, nicht in Syrien eingefallen ist um das dortige Islamisten-Regime unter „Al Kaida“-Führung zu stürzen, sondern bis heute genau diese Milizen als Proxy-Armeen benutzt um die ehemalige Kolonie erneut zu erobern. Wer es nicht weiß, das letzte Mal bombardierten die französischen Kolonialstreitkräfte Damaskus im Jahre 1945. Nun, das letzte Mal aus der Luft.