Deutschland und Schweden treffen ‘Tötungsentscheidungen’ für Drohnenangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika in Afghanistan
Das könnte zu einer schweren Verfassungskrise in Deutschland führen, da es dem Land seit dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich verboten ist, offensive militärische Operationen durchzuführen. Tatsächlich war das deutsche Militär bereits mit Anklagen von Menschenrechtsgruppen konfrontiert, sogar mit Beschuldigungen, in eine indirekte unterstützende Rolle für die Drohnenangriffe verwickelt zu sein. Direkte „Tötungsentscheidungen“ wären eine viel größere Sache.
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