Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind

Wieder mal kleiner Terror-Test für Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei München: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. Aufhänger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei Männern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten überzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich Bürgermeister