Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt.

Zusammenfassung

Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur.

Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab. „Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz“ weiterlesen

#RettetDieGrundrechte – Eine Presseerklärung zur Datenaffäre vom Bundeskriminalamt

Anm. d. Red.: diese Presseerklärung wurde von einem Bürgerrechtsbündnis gestern Abend leider nicht beschlossen. Die Erklärung erfolgt nun durch Radio Utopie und wurde nur entsprechend der Urheberschaft leicht verändert.

Mit Interesse verfolgt Radio Utopie die Reaktion der bisherigen Parteien auf die erst durch Recherchen der ARD bekannt gewordene mutmaßliche illegale Speicherung von Millionen Datensätzen über Bundesbürger durch das Bundeskriminalamt.

Was dabei verwundert: Dem neuen BKA-Gesetz der großen Koalition hatte am 12. Mai auch der Bundesrat unwidersprochen zugestimmt, obwohl dort die Länderregierungen mit Beteiligung von die Grünen, die Linke und FDP 49 von 69 Stimmen stellen. Dabei ermöglicht das neue BKA-Gesetz eine „verfahrensexterne Datensammlung“ personenbezogener Daten,

„von denen die Polizei annimmt, dass sie zukünftig nützlich sein können, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ein konkretes polizeiliches Verfahren, in dem die Daten genutzt werden sollen, muss hierfür weder laufen noch absehbar sein.“

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Wieder mal kleiner Terror-Test für Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei München: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. Aufhänger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei Männern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten überzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich Bürgermeister Andreas „Bolle“ Spörl ganz köstlich amüsiert („Ich bin trotzdem froh..“).

Die Stille-Post-Kette, die wieder mal über die „Süddeutsche Zeitung“ lief (ob sie nur da endete, sei einmal dahin gestellt):

„Der Hinweis auf die festgenommenen Männer solle aus den USA gekommen und dann über den BND und das Bundeskriminalamt (BKA) an das Landeskriminalamt (LKA) gegangen sein, heißt es in Justiz- und Polizeikreisen.“

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Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung und Verletzung ihre eigenen jeweiligen Rechte nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen. Etwa Dienstvorschriften der Geheimdienste, welche diese für so „ziemlich alles“ ermächtigt, oder das Bundeskriminalamtgesetz, gegen dessen Neufassung und Ermächtigung des B.K.A zur Geheimpolizei vor über sechs Jahren der ehemalige Innenminister Gerhart Baum Verfassungsklage einreichte, die vom Bundesverfassungsgericht bis heute verschleppt wird und nun ganz niedergeschlagen werden soll.

Dieses in der Republik nicht sonderlich gut bekannte Verfassungsrecht von Landesregierungen und einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages, Aktivitäten und Gesetze von Regierung und Staat auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, ist von den Wortnebelwerfern der etablierten Justiz „abstrakte Normenkontrolle“ getauft worden. Dabei handelt es sich schlicht um ein Verfassungsrecht. „Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung“ weiterlesen

Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender Ermächtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung äußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden.

Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen Militär unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und Landstreitkräften in Somalia sowie in “angrenzenden Räumen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“. Dies setzte alte Pläne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können, 18.Dezember 2008)

Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008) „Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?“ weiterlesen

Rumäniens oberste Gesetzeshüter erklären EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Während in Rumänien die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden ist mit der Begründung, dass das Kommunikationsgeheimnis nicht gewahrt bleiben würde und gegen Artikel 28 der rumänischen Verfassung verstösst (1), finden zur Zeit die deutschen Koalitionsverhandlungen zum Thema Kontrolle und Bürgerüberwachung zwischen Union und FDP statt. „Rumäniens oberste Gesetzeshüter erklären EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig“ weiterlesen

Piratenpartei: Der Wahlkampfspot der Digitalen Bürgerrechtler

In vollem Anlauf auf die 5-Prozent-Hürde vom 27.September sammeln die Piraten Spenden für ein Trampolin: teure Fernsehzeiten für den Wahlkampfspot.

Partei machen ist ja nun nicht so einfach wie Terror machen. Mühte man sich bei Ersterem früher jahrelang hinter geschlossenem analogen Medienvorhang ab, kam man in den letzten Jahren mit jedem Schwachsinns-Fingergewedel kostenlos bis in die Abendnachrichten, wenn z.B. gerade mal ein „Sicherheits“-Gesetz der Überwachungsbehörden oder einfach irgendein Krieg passieren musste. „Piratenpartei: Der Wahlkampfspot der Digitalen Bürgerrechtler“ weiterlesen

Gerhart Baum – Streiter für Erhalt der Grund- und Bürgerrechte reicht Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz ein

Der ehemalige Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum hat Verfassungsklage gegen das Ende letzten Jahres von der Bundesregierung verabschiedete BKA-Gesetz in Karlsruhe gemeinsam mit dem Fernsehjournalisten Christoph Maria Fröhder, Vorstandsmitglied des Journalisten-„Netzwerks Recherche“, mit Ullrich Schellenberg, Präsident des Berliner Anwaltvereins, mit Jörg-Dietrich-Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, und mit Michael Naumann, dem Herausgeber der Wochenzeitung Die Zeit eingereicht.

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Verfassungsminister der Bundesregierung dünkt sich kompetenter als das Verfassungsgericht – dem Hüter des Grundgesetzes

Den Abbau unserer Grundrechte hat Dr. W. Schäuble seit vielen Jahren zum Teil erfolgreich betrieben, indem er Gesetzesvorlagen erstellte und diese von unserem fast alles abnickenden Bundestag zur Abstimmung bringen liess.

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