Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen.

Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender Ermächtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afrika im Rahmen

Rumäniens oberste Gesetzeshüter erklären EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Während in Rumänien die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden ist mit der Begründung, dass das Kommunikationsgeheimnis nicht gewahrt bleiben würde und gegen Artikel 28 der rumänischen Verfassung verstösst (1), finden zur Zeit die deutschen Koalitionsverhandlungen zum Thema Kontrolle und Bürgerüberwachung zwischen Union und FDP

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