Widerstand gegen „Stuttgart 21“-Programm: Parkschützer wehren sich gegen Zerstörung des Rosensteinparks

In diesen Minuten, um 5 vor 12, wird vor dem baden-württembergischen Finanzministerium S.P.D.-Finanzminister Nils Schmid von Parkschützern der Stuttgarter Bürgerbewegung gewarnt, die Zerstörung des von ihm verwalteten und zum Landesbesitz Baden-Württembergs gehörenden Stuttgarter Rosensteinpark zugunsten des Berliner Staatskonzerns Deutsche Bahn AG und dessen urbanen Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21) nicht zu genehmigen.

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Stuttgart 21: Von Anfang an als Rückbau geplant!

Die früheren Leistungsfähigkeitsaussagen zu Stuttgart 21 wurden neu überprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Bahnhofsneubau war von Anfang an auf lediglich 32 Züge pro Stunde ausgelegt worden. Demgegenüber fahren heute im Kopfbahnhof 38 Züge pro Stunde, vor dem Verwaltungs­gerichtshof (VGH) Baden-Württemberg etwa waren jedoch 51 Züge für S21 zugesagt worden. Diese wie auch andere höhere Leistungszusagen zu S21 wurden sämtlich methodisch fehlerhaft ermittelt und sind ohnehin unverbindlich formuliert – es bleibt dabei: Stuttgart 21 wurde von Anfang an auf lediglich 32 Züge in der Spitzenstunde ausgelegt. Dadurch ist Stuttgart 21 ein genehmigungs­pflichtiger Rückbau der Bahninfrastruktur, die Planrechtfertigung ist entfallen.

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