Wer trägt mich die Treppe hoch? Rette sich, wer kann!

Behinderte, Senioren und Mütter fordern barrierefreie Fluchtwege Vertreter der Initiative Barrierefrei – gegen Stuttgart 21, der Kinderwagendemo und der Senioren gegen Stuttgart 21 zeigen, mit welchem Hohn und mit welcher Ignoranz die Bahn weniger mobilen Menschen entgegentritt. Sie fragen ‚Wer trägt mich die Treppe hoch?‘, denn darauf wären sie bei einem Evakuierungsfall im Tunnelbahnhof angewiesen.

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Noch 19 Tage und drei Montagsdemonstrationen bis zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

Der Widerstand der Bevölkerung gegen das Industrie- und Regierungsprogramm „Stuttgart 21“ (S21) geht mit der heutigen 66. Montagsdemonstration in den Endspurt zum angepeilten Rauswurf von Ministerpräsident Stefan Mappus und seiner CDU aus der Landesregierung. Die Karnevalszeit verspricht eine kleine Auflockerung des schon geübten Aufmarsches, obgleich auch heute es die Stuttgarter – wie immer – an Musik und Spaß nicht fehlen lassen.

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Vierundsechzigste Montagsdemonstration in Stuttgart

Der Widerstand gegen das Industrie- und Regierungs-Programm „Stuttgart 21“ (S21) in Baden-Württemberg hält auch 33 Tage vor der Landtagswahl unvermindert an. Heute startete um 18 Uhr die 64. Montagsdemonstration des „Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“ auf dem Arnulf-Klett-Platz direkt vor dem alten Hauptbahnhof. Als Redner der Auftaktkundgebung sprechen u.a. die Kabarettistin Christine Prayon und der Schriftsteller Rainer Wochele. Anschließend zieht die Montagsdemo zum Schloßplatz, wo um 19 Uhr der traditionelle Schwabenstreich stattfindet.

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Nordflügel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft Stuttgart: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

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