BAYER: Einschüchterung von Umweltgruppen vor Gericht

Am Düsseldorfer Landgericht wurde heute die Frage verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von BAYER hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Das Gericht will am 11. März eine Entscheidung verkünden. Die Richterin ließ durchblicken, dass die Ansicht des BUND als zulässige Meinungsäußerung gewertet wird, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.

Die Steuertricks der BAYER AG

Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend: „Die Konzerne entziehen sich immer weiter ihrer Verantwortung für die Allgemeinheit – zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung, die über steigende Steuern und Abgaben die Zeche zahlen muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“

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Oberverwaltungsgericht: CO-Pipeline verfassungswidrig

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen die CO-Pipeline ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

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