… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden.
Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und Verbände auf die Europäische Union mit den Brüsseler Richtlinien als alleingültigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkürlich in ihrem Sinne zu verändern.
Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und erhält von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zuständig: „Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …“ weiterlesen