Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen

Nur falls jemand „S.P.D.“, „Grüne“ und „Linke“ im Berliner Senat satt hat, wie sie sich vor dem Apparat des von uns bereits vor bald zehn Jahren prognostizierten faschistischen Polizeistaates rausreden, sich dafür entschuldigen nicht jeder Forderung sofort nachzugeben und natürlich auch die „Videoüberwachung“, die optische Erfassung der Bevölkerung und der Besucher der Weltstadt Berlin eskalieren, nur nicht ganz bis zum geforderten Punkt: Der Senat ist nicht so hilflos, wie er tut.

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab.