Aachener-Militärvertrag: Deutsch-Französische Führungsansprüche

Impulse sollen vor allem in der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) gegeben werden, so hat es bei näherer Betrachtung des Vertrages zumindest den Anschein, da das Kapitel „Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ im Vertragswerk beträchtlichen Raum einnimmt. Vordergründig wird dabei auf eine Intensivierung der Rüstungszusammenarbeit gedrängt, tatsächlich geht es aber vor allem um den Anspruch, der fortschreitenden Militarisierung Europas ein deutsch-französisches Gesicht zu verpassen. Neben diesem übergeordneten Ziel ist vor allem das deutsche Zugeständnis auf eine Harmonisierung der Rüstungsexportregeln hinarbeiten zu wollen sowie die französische Unterstützung für einen ständigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat bemerkenswert.

Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit

Lafontaine und Kanzler Kohl in 1990: Republik nur „Etappe“, „Provisorium“ vor „Einheit Europas“

Seit dem Mauerfall war es für die Nomenklatura in West- und Ostdeutschland und deren Parteien abgemachte Sache, dass die heute 25-jährige Berliner Republik niemals Bestand haben solle, sondern zu verschwinden habe. Die in 1992 gegründete „Europäische Union“ diente von Anbeginn als Mittel zum Zweck, die souveränen europäischen Demokratien loszuwerden.