Stuttgart 21: Prozess wegen Nordflügel-Besetzung eingestellt
Amtsgericht Stuttgart stellt Verfahren gegen Auflagen ein Die symbolische Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom 26.7.2010 erscheint dem Amtsgericht Stuttgart nicht strafwürdig. Die Verfahren gegen fünf der 55 Angeklagte wurden heute gegen Auflagen eingestellt. Die friedliche Besetzung des leerstehenden Gebäudeteils hatte keine Sachschäden verursacht, hatte aber überregional Aufmerksamkeit erregt.
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