Luftsicherheitsgebühr trat ab 1.11.2009 in Kraft
Fluggäste bezahlen jetzt selbst für ihre persönliche Durchsuchung Dafür, dass der Bürger in den Genuss weiterer Überwachungsmassnahmen kommt, wird er nun seit dem 1. November 2009 mit einer direkten Gebühr zusätzlich zu den anderen versteckten Kosten unverblümt zur Kasse gebeten, die noch unter der alten Regierung ausgeheckt wurde und mit § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in Kraft getreten ist.
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