Freispruch! Richter würdigt Castor-Blockierer: „Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen.“
In der Urteilsbegründung heisst es hingegen, dass “die Blockade dieses sinnlosen Atommülltourismus weder als Nötigung noch als Störung des öffentliches Betriebs zu interpretieren ist und das mit einem Plakat an der Strecke nichts erreicht worden wäre.
Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen”, so das Gericht
Categorized as: Recht, Justiz