DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (VI): Der „Fiskalpakt“ fliegt auf

Schon vor dem EU-Gipfel hatte alle juristischen Dienste der EU-Kommission, der Frankfurter Zentralbank EZB, sowie des Sekretariats von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy übereinstimmend geurteilt, daß ein dem EU-Vertrag zuwider laufender eigener Vertrag der 17 Staaten im Euro-Gebiet rechtlich unzulässig sei. Der eigentliche Hintergrund dieses Täuschungsmanövers war denn auch nicht etwa der von vorn herein illusorische Versuch über einen „Fiskalpakt“ quasi eine Parallelunion zur EU zu gründen, sondern schnellstmöglich die Installation des “Europäischen Stabilitätsmechanismus” voran zu treiben, sowie eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem “Euro” zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien im Währungsgebiet zu erpressen.

Doch dazu durfte der Bluff der „zwei Europas“, der Bluff eines Parallel-Vertrages zur „Europäischen Union“ nicht auffliegen. Die Illusion musste gewahrt bleiben, unter allen Umständen.

DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (V) : 9.Dezember – Der Große Bluff der „zwei Europas“

Weil eine weitere Verschärfung des EU-Vertrags und die fortschreitende Entdemokratisierung, Entsouveränisierung, sowie letztlich Entstaatlichung aller 27 Mitgliedsstaaten auf legalem Wege als unmöglich erkannt worden war, wurde nun das bereits im Sommer 2011 vorbereitete und öffentlich angekündigte Konzept eines „Kern-Europas“ aus der Tasche geholt. Ein parallel zum EU-Vertrag geschaffener Euro-Vertrag sollte aus 17 Demokratien im Währungsbereich des Euro-Finanzsystems einen eigenen Finanzstaat, einen Euro-Staat zusammenschmelzen.

Ein epischer, rechtsunwirksamer Bluff, der unter der Tarnkappe von „zwei Europas“ nichts anderes bewirken sollte, als die schnellstmögliche Installation des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ und weitere, eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem „Euro“ zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien zu erpressen.