Nach wie vor keine Beweise: Hält die OAS Bericht über Wahlen in Bolivien zurück?

Die Celag geht davon aus, dass die OAS-Mission vor Bekanntgaben des offiziellen Ergebnisses ohne technische Grundlagen einen zweiten Wahlgang empfahl. Zu diesem Zeitpunkt stand die Auszählung der Stimmen aus den ländlichen Gebieten noch aus, in denen Evo Morales von jeher eine große Unterstützerbasis hat. Mehr als eine Million Stimmen hätten noch ausgezählt werden müssen, als die OAS mit ihrer Intervention in den Prozess eingriff.

Parlament in Bolivien ebnet Weg für Neuwahl ohne Evo Morales

Die Anzeige gegen den Präsidenten dürfte daher von keinem seriösen Gericht behandelt werden. Dennoch reichten Vertreter des De-facto-Regimes sogar Anklage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – ein völkerrechtlicher Straftatbestand – gegen Morales vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag ein. Entsprechende öffentliche Ankündigungen hatten auch Regierungsgegner in Venezuela im Fall von Ex-Präsident Hugo Chávez und seinem Nachfolger Nicolás Maduro mehrfach gemacht. Der IStGH äußert sich zum Verlauf solcher Untersuchungen nicht. Zu einem Prozess kam es jedoch nie.