Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Reichen die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz jetzt endlich Klage ein oder nicht?

Gutachten des Bundestages zu Attentat am Berliner Breitscheidplatz: „möglicherweise in Betracht kommende Amtshaftungsansprüche“ gegen zuständige staatliche Organe. Ein von der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel in Auftrag gegebenes Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, welches die Abgeordnete rechtzeitig zum Osterurlaub der Parlaments-Simulation dem „Tagesspiegel“ vorlegt, kommt zum Schluss, dass staatliche Stellen die Attentate zulassen bwz entsprechend grob fahrlässig handeln, auch dafür verklagt und haftbar werden können. Ach was.. wirklich? Die einzig interessante Frage ist, ob jetzt wenigstens den Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz diese ermordeten Menschen eine gerichtliche Klage wert ist.

Categorized as: Recht, JustizSpionage, Attentate

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab.