Teil 1: Der MOLOCH
Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“.
In den Tagen vor der Urteilsverkündung hatten sich recht merkwürdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927)
Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit über zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der Brüsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in Polizeiämtern und Militär auf die Entscheidung im deutschen Verfassungsgericht. „DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe“ weiterlesen