Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren Plädoyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer Aufrüstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass Bürger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dürfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das „Go-In“ in Büchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschränken.

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Nie wieder Hiroshima und Nagasaki

Am 7. Juli 2017 verabschiedeten 122 Staaten bei den Vereinten Nationen einen Vertrag zur völkerrechtlichen Ächtung von Atomwaffen. Sobald der Vertrag von mindestens 50 Staaten ratifiziert ist, werden Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, Erwerb, Besitz, Testung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstoßen. Bis jetzt haben den Vertrag bereits 70 Staaten unterzeichnet und 24 ratifiziert. Sobald 50 Ratifikationen erreicht sind, tritt er in Kraft. „Wenn Deutschland im UN-Sicherheitsrat Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wieder in den Mittelpunkt internationaler Politik rücken möchte, sollte die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen, die US-Atomwaffen aus Büchel abziehen lassen und dem UN-Vertrag über ein Atomwaffenverbot beitreten“, so Dr. Rosen.

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Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklärte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste Regelübertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische Entscheidungsträger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden für die Gesellschaft führen, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden für die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. Dafür folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch für die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wägen ab, was das größere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“