Die US-Panzerkaserne Böblingen und die Militärregion Stuttgart

Die Region Stuttgart ist dabei jedoch nicht nur für Militär attraktiv, sondern auch militärisch brisant. Sowohl die Bundeswehr als auch die US-Army unterhalten in ihr militärische Liegenschaften. Neben einem großen Karrierecenter mit Assessment-Center auch für höhere Dienstgrade befinden sich für die Bundeswehr in Stuttgart zudem noch das Landeskommando Baden-Württemberg, Teile des Militärischen Abschirmdienstes (MAD-Gruppe V, MAD Stelle 51) und weitere kleinere Dienstleistungszentren der Bundeswehr wie das Kompetenzzentrum Baumanagement.

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Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

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