Verwaltungsgericht Schwerin: Festsetzungen von Demonstranten zu G8 in Heiligendamm gesetzeswidrig

RAV, Verein der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte veröffentlichte am 5.Oktober folgende Pressemitteilung zu dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zu den nicht durch Gesetz gedeckten Festnahmen von G8-Demonstranten in Heiligendamm im Jahr 2007, von denen viele in Käfige gesteckt wurden als wären sie eine Beute, Freiwild ähnlich den gefangenen Wildtieren von kriminellen Wilderern in Afrika und keine Menschen in einem Rechtsstaat. Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin zu rechtswidrigen Freiheitsentziehungen in den G8-Käfigen von Rostock

Spannung in Stuttgart: Wieviele kommen zur 43. Montagsdemonstration?

Seit Jahren haben unermüdliche Bürger in Stuttgart Widerstand gegen das urbane und verkehrsindustrielle? ?Umstrukturierungsprogramm „Stuttgart 21“ aufgebaut. Nun ist daraus eine regionale Volksbewegung in Baden-Württemberg geworden, die jede Woche Zehntausende auf die Straße bringt, oft sogar mehrmals.  Wichtiger Indikator der Verankerung der Sozialen Bewegung in der Region sind die traditionellen Montagsdemonstrationen, deren Begriff angelehnt ist an den im Herbst ´89 begonnenen Montagsdemonstrationen in Leipzig ostdeutscher Bürgerrechtler.

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Ugandas bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichts für Rede- und Pressefreiheit

Die weisen Richter: jeder kann laut Verfassung seine Meinung sagen, sei es in hochgebildeter geschliffener oder rülpsig ungeschliffener Gossensprache – schliesslich gibt es verschiedene Orte der Herkunft, Paläste oder Slums – auch ein Vorwurf des Mordes aus politischen Motiven gegen die Regierung gilt seit gestern wieder in Uganda als Meinungsfreiheit und wäre ansonsten eine Gefahr für die Demokratie. Am Mittwoch, den 25.August 2010 gab das Verfassungsgericht in Uganda seine Entscheidung über das „Gesetz der Aufwiegelung der Nation“ bekannt, die vom Rechtspfleger des Gerichtshofs, Asaph Ntengye Ruhinda vorgelesen wurde und in der es heisst, dass dieses Gesetz fundamentale Grundrechte der Rede-…